Wo erfolgt die Ausbildung und die Prüfung für ein amtliches Radarpatent oder eine amtliche Radarfahrtberechtigung und was sind die Anforderungen an der Ausbildung und die Prüfung?

Die Ausbildung und die Prüfungen für das amtliche Radarpatent erfolgen bei einer vom Bundesamt für Verkehr (BAV) anerkannten Organisation. Die bisher vom BAV anerkannten Organisationen sind die Berufsfeuerwehr Basel-Stadt und die Schweizerische Bodensee Schifffahrt, SBS Schifffahrt AG in Romanshorn (Ausbildung und Prüfungen ausschliesslich in deutscher Sprache) und die CGN SA in Lausanne (Ausbildung und Prüfungen ausschliesslich in französischer Sprache).

Die Anerkennung einer Organisation erfolgt gemäss der „Richtlinie des Bundesamt für Verkehr (BAV) über die Anerkennung von Organisationen die Ausbildungskurse für Schiffsradar und Prüfungen zum Erwerb des amtlichen Radarpatentes anbieten“ vom 25. September 2014.

Die Ausbildung und die Prüfungen für die amtliche Radarfahrtberechtigung erfolgen bei einem geeigneten Unternehmen unter Leitung eines Instruktors, der Inhaber eines amtlichen Radarpatentes sein muss.

Ein geeignetes Unternehmen könnte beispielsweise ein in der Fahrgastschifffahrt oder in der Güterschifffahrt tätiges Unternehmen, eine Motorbootfahrschule oder eine Segelschule sein.

Die amtliche Radarfahrtberechtigung gilt nur auf den Gewässern, für die der Schiffsführer geprüft wurde.

Gesetz:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 88a Erwerb des amtlichen Radarpatents und der amtlichen Radarfahrtberechtigung

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/133-v.html