Anerkennung von Organisationen, die Ausbildungskurse für Schiffsradar und Prüfungen zum Erwerb des amtlichen Radarpatentes anbieten (Artikel 88a Abs. 2 Binnenschifffahrtsverordnung, BSV)
Anerkennung von Organisationen, die Ausbildungskurse für Schiffsradar und Prüfungen zum Erwerb des amtlichen Radarpatentes anbieten (Artikel 88a Abs. 2 Binnenschifffahrtsverordnung, BSV)
Anerkennung von Organisationen, die Ausbildungskurse für Schiffsradar und Prüfungen zum Erwerb des amtlichen Radarpatentes anbieten (Artikel 88a Abs. 2 Binnenschifffahrtsverordnung, BSV)