Phoenix – Die Datenbank für alle Triebfahrzeugführenden

Gemäss Eisenbahngesetz (EBG), der Eisenbahnverordnung (EBV) sowie der Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen VTE regelt das Bundesamt für Verkehr BAV die Durchführung und Beurteilung von theoretischen und praktischen Prüfungen (Fähigkeitsprüfungen) der Triebfahrzeugführenden. Nach dem erstmaligen Erhalt eines Ausweises haben die Triebfahrzeugführenden innerhalb der Gültigkeitsdauer des Ausweises eine periodische Prüfung abzulegen.

Mit den geänderten Rahmenbedingungen werden auch die Geschäftsprozesse beim BAV angepasst. Die einzelnen Arbeitsschritte sollen vereinfacht und durch die Elektronik übernommen werden. Mit einem hohen Automatisierungsgrad (Direkteingabe der Daten durch  Eisenbahnverkehrsunternehmungen, Prüfungsexperten sowie Ärzte und Psychologen),  werden die einzelnen Arbeitsschritte angepasst und vereinfacht. Somit können die gesetzlichen Vorgaben besser überprüft und ausgewertet werden.

Extranet

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