Gemäss Eisenbahngesetz (EBG), der Eisenbahnverordnung (EBV) sowie der Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen VTE regelt das Bundesamt für Verkehr BAV die Durchführung und Beurteilung von theoretischen und praktischen Prüfungen (Fähigkeitsprüfungen) der Triebfahrzeugführenden. Nach dem erstmaligen Erhalt eines Ausweises haben die Triebfahrzeugführenden innerhalb der Gültigkeitsdauer des Ausweises eine periodische Prüfung abzulegen.
Mit den geänderten Rahmenbedingungen werden auch die Geschäftsprozesse beim BAV angepasst. Die einzelnen Arbeitsschritte sollen vereinfacht und durch die Elektronik übernommen werden. Mit einem hohen Automatisierungsgrad (Direkteingabe der Daten durch Eisenbahnverkehrsunternehmungen, Prüfungsexperten sowie Ärzte und Psychologen), werden die einzelnen Arbeitsschritte angepasst und vereinfacht. Somit können die gesetzlichen Vorgaben besser überprüft und ausgewertet werden.
Extranet
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich ins System einsteigen?
Wenn Sie einer berechtigten Personengruppe (Ärzte, Psychologen, Personaladministration EVU, Prüfungsexperten) angehören, können Sie die Applikation Phoenix benützen. Dies ist jedoch nur mit einem entsprechenden Benutzernamen und Passwort möglich.
Wer kann Hilfestellung geben?
Sollten Unklarheiten oder Fragen auftauchen, können Sie sich an den BAV-Fachkontakt wenden.
Gibt es eine Schulung für die Datenbank?
Da bei einer neue Applikation nicht von Anfang an Klarheit über die Funktionen und Möglichkeiten herrscht, erhalten die Personengruppen eine entsprechende Einführung in Phoenix. Die Sektion zr (Zulassungen und Regelwerke) des BAV wird Einladungen zu Schulungen an die beteiligten Personen versenden.
Wer wird alles geschult?
Alle Personengruppen, die mit Phoenix arbeiten werden: Vertrauensärzte und -psychologen, Prüfungsexperten und die Personaladministration der Unternehmen.
Wird beim Eröffnen eines neuen Triebfahrzeugführenden automatisch eine Ausweisnummer erstellt?
Wenn ein neuer Tf (Triebfahrzeugführender) erfasst wird, erstellt das System automatisch eine neue Nummer.
Von wem können die Prüfprotokolle ausgefüllt werden?
Nur die Prüfungsexperten können und dürfen diese Protokolle ausfüllen.
Wer ist für die Zuordnung der Prüfungsexperten, Ärzte und Psychologen zum jeweiligen Triebfahrzeugführenden zuständig?
Die Personaladministration der Unternehmen kümmert sich um diese Zuteilung.
Müssen Änderungen an den Daten eines Triebfahrzeugführenden vorgenommen werden, wenn er einmal im System erfasst ist?
Die Stammdaten der erfassten Triebfahrzeugführenden sind ständig zu aktualisieren, damit die Informationen stets auf dem neusten Stand sind. Dies ist beispielsweise nach den periodisch abzulegenden Prüfungen der Fall.
Haben alle Phoenix-Nutzer die gleichen Berechtigungen / Zugriffsrechte?
Da nicht alle Nutzer die gleichen Aufgaben haben, sind auch die Zugriffsrechte auf jede Nutzergruppe abgestimmt.
Wie erhalte ich mein Passwort?
Ihr persönliches Passwort, um auf die Applikation zugreifen zu können, wird Ihnen vom BAV zugestellt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Wie auch bei sonstigen Fragen rund um Phoenix, können Sie sich an den BAV-Fachkontakt wenden.
Darf ich mein Passwort weitergeben?Das Passwort ist persönlich und darf nicht weitergegeben werden. Jede Veränderung innerhalb der eingegebenen Daten kann durch das Passwort identifiziert und zurückverfolgt werden, deshalb ist es auch in Ihrem Interesse, das Passwort nicht an Dritte zu geben.
Das Passwort ist persönlich und darf nicht weitergegeben werden. Jede Veränderung innerhalb der eingegebenen Daten kann durch das Passwort identifiziert und zurückverfolgt werden, deshalb ist es auch in Ihrem Interesse, das Passwort nicht an Dritte zu geben.
Wie sieht der neue Ausweis aus?
Der Ausweis ist eine Plastikkarte im Kreditkartenformat. Er enthält ein Bild des Triebfahrzeugführenden, Angaben zur Person und die Kategorie.
Wozu dient die Bescheinigung?
Gemäss der neuen Verordnung gehört zum Ausweis zwingend eine Bescheinigung mit den zusätzlichen Angaben, welche auf dem Ausweis nicht enthalten sind.
Wer darf eine Bescheinigung ausstellen?
Eine Bescheinigung wird vom verantwortlichen Unternehmen ausgestellt.
Wie komme ich zu einer Bescheinigung?
Nach einer Prüfung erfasst der Prüfungsexperte das Prüfprotokoll in der Datenbank. Aufgrund dieser Daten wird die Bescheinigung ausgestellt.
Wann muss der Ausweis erneuert werden?
Der Ausweis muss alle 10 Jahre erneuert werden.
Wird der Ausweis bei Verlust durch Diebstahl, oder wenn er beschädigt bzw. kaputt ist, erneuert?
In solchen Fällen erhalten sie einen Ausweisersatz. Eine Erneuerung ist nur nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nötig.
An wen wird die Rechnung ausgestellt?
Können auch Sammelrechnungen gestellt werden?
Wie kann ich bei weiteren Fragen Kontakt aufnehmen?
Über den BAV-Fachkontakt: phoenix@bav.admin.ch.
Kontakt
Anfrage bitte an folgende Adresse richten: