Unterirdischer Gütertransport

Der Bund hat mit einem Gesetz die Voraussetzungen geschaffen für eine vollautomatische unterirdische Gütertransportanlage zwischen den grossen Agglomerationen des Mittellandes. Finanzierung, Bau und Betrieb sollen durch die Privatwirtschaft erfolgen.

3-D-Fahrzeug beladen mit Paketen von Cargo sous terrain
Güter sollen künftig unterirdisch befördert werden können.
© Cargo sous terrain AG

Das privatwirtschaftlich organisierte Projekt Cargo sous terrain (CST) wird von einer gleichnamigen Aktiengesellschaft getragen. Es sieht vor, einen Teil der Güter in der Schweiz künftig unterirdisch zu transportieren. Finanzierung, Bau und Betrieb sollen durch die Privatwirtschaft erfolgen. Der Bund sieht das Vorhaben als eine zukunftsorientierte und umweltfreundliche Ergänzung des Schienen- und Strassengüterverkehrs.

In einem Gesetz hat er die Voraussetzungen für die Bewilligung des Projekts geregelt. Das Bewilligungsverfahren lehnt sich weitgehend an dasjenige für Eisenbahnen an. Die Betreiber unterstehen dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Sie müssen ihre Transportpflicht wahrnehmen und den Zugang zu gleichen Bedingungen ermöglichen. Eine Mitfinanzierung mit öffentlichen Geldern schliesst der Bund aus.

Geschäft unterirdischer Gütertransport im Parlament

Medienmitteilung 22.06.2022: Unterirdische Gütertransportanlagen: Gesetz für Bewilligungsverfahren liegt nun vor

Medienmitteilung 28.10.2020: Bundesrat verabschiedet die Botschaft für unterirdische Gütertransportanlagen

Organisation Cargo sous terrain

 

 
https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/cargo-sous-terrain.html