Sachplan Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG)

Anhörung der Kantone und Gemeinden; Information und Mitwirkung der Bevölkerung nach Artikel 19 RPV

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© BAV

Das Unternehmen Cargo sous terrain AG (CST) plant den Bau eines unterirdischen Logistiksystems durch das Mittelland. Gemäss dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 2021 über den unterirdischen Gütertransport (Art. 7 Abs. 2) hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) den neuen Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG) im Sachplan Verkehr erarbeitet.

Der SUG ist ein neuer Teil des Sachplans Verkehr im Sinne von Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Im Konzeptteil werden die wichtigsten Ziele des SUG sowie die Art und Weise, wie diese mit den raumplanerischen Zielen und Instrumenten in Einklang gebracht werden können, dargelegt. Die vier Objektblätter befassen sich mit der räumlichen Abstimmung des Projekts von CST für den geplanten Streckenabschnitt zwischen Härkingen und Zürich und betreffen die Kantone Bern, Solothurn, Aargau und Zürich.

Anhörung der Kantone

Das BAV hat am 1. Februar 2024 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die Anhörung der Kantone nach Artikel 19 Raumplanungsverordnung (RPV) zur Erarbeitung des SUG eröffnet.

  • Die vom Projektabschnitt Härkingen–Zürich betroffenen Kantone (BE, SO, AG, ZH) sind eingeladen, eine Stellungnahme zum gesamten SUG, zum Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) sowie zu den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen abzugeben.
  • Sollten sich die übrigen Kantone ebenfalls zum Projekt äussern wollen, werden sie gebeten, dies in erster Linie zu den konzeptionellen Aspekten des SUG zu tun.


Die Stellungnahmen sind bis spätestens am 28. Juni 2024 per Post oder vorzugsweise ausschliesslich per E-Mail (in 2 Versionen: PDF- und Word-Format) an eine der folgenden Adressen zu schicken:

Anhörung der Gemeinden; Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Die betroffenen Kantone werden beauftragt, zwischen dem 1. März 2024 und dem 17. Mai 2024 die interessierten kantonalen, regionalen und kommunalen Stellen anzuhören und die Information und Mitwirkung der Bevölkerung sicherzustellen (Art. 19 Abs. 2 RPV).

  • Die direkt vom Projekt betroffenen Gemeinden werden von den kantonalen Fachstellen kontaktiert. Gemeinden, lokale Organisationen und Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahmen innerhalb der Fristen und in der vorgegebenen Form ihrer kantonalen Fachstelle zukommen zu lassen. Anschliessend übermittelt der Kanton dem BAV eine konsolidierte Stellungnahme mit den einzelnen eingegangenen Stellungnahmen.
  • Überkantonale Organisationen schicken ihre Stellungnahmen bis zum 17. Mai 2024 direkt an das BAV (siehe oben genannte Adressen).


Die Unterlagen sind in elektronischer Form verfügbar. Auf Anfrage können sie gemäss Artikel 19 Absatz 4 RPV zwischen dem 1. März 2024 und dem 17. Mai 2024 beim BAV in Papierform eingesehen werden.

Dokumente

Objektblätter

Von CST bereitgestellte Unterlagen

Erläuterungsbericht CST

Umweltverträglichkeitsbericht 1. Stufe (UVB 1)

Projektpläne

Ergänzende Berichte CST

Kontakt

BAV

Louise Bruchez
058 466 18 06
sachplan.verkehr@bav.admin.ch

ARE

Timon Richiger
058 484 97 98
timon.richiger@are.admin.ch

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