Der Bund schickt Rechtssetzungsprojekte bei Kantonen, Parteien, Verbänden und interessierten Organisationen in die Vernehmlassung.
Je nach Stellenwert werden Vernehmlassungen zu Geschäften des Bundesamts für Verkehr (BAV) durch den Bundesrat, das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) oder das BAV selber eröffnet. Sämtliche Unterlagen und Ergebnisse dieser Verfahren werden publiziert. Vernehmlassungen, die der Bundesrat eröffnet, finden Sie auf der Website der Bundeskanzlei, solche des Departements auf der Website des UVEK und diejenigen, welche das BAV durchführt, hier auf der BAV-Website.