Eisenbahn-Netzzugangsverordnung / Verordnung des BAV über den Eisenbahn-Netzzugang

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme, vorzugsweise in elektronischer Form (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version), bis spätestens 14. Februar 2018 an:

finanzierung@bav.admin.ch oder an:

Bundesamt für Verkehr
Abteilung Finanzierung
3003 Bern

Verspätete Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden. Ohne Ihren Bericht bis zum genannten Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass Sie mit dem Inhalt einverstanden sind.

Für Rückfragen stehen Ihnen folgenden Personen gerne zur Verfügung:

Kjell Kolden Tel.: +41 58 462 57 72 
  E-Mail: kjell.kolden@bav.admin.ch 
Beat von Känel
Tel.: +41 58 464 63 38 
  E-Mail: beat.vonkaenel@bav.admin.ch 

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/vernehmlassungen/abgeschlossene-vernehmlassungen/nzv_bavnetzzugang.html