Zukunft der Bahn in der Konsultation, Ukraine, Sicherheit im öV…

… und weitere Themen in Kürze.

S-Bahn und wartende Fahrgäste im Bahnhof Lausanne
Langfristig will der Bund die Bahn primär auf kurzen und mittleren Distanzen weiterentwickeln. Dort ist das Potenzial am grössten.
© SBB

Weiterentwicklung der Bahn: Der Bundesrat möchte die Bahn langfristig weiter stärken. Er hat dafür seine Langfriststrategie Bahn überarbeitet. Mit den künftigen Ausbauschritten soll das Bahnangebot primär auf kurzen und mittleren Distanzen verbessert werden, etwa mit zusätzlichen S-Bahn-Angeboten in Agglomerationen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Juni beschlossen. Daneben hat der Bundesrat Anpassungen an bereits geplanten Ausbauschritten vorgenommen. Unter anderem soll der Lötschberg-Basistunnel durchgängig auf zwei Spuren erweitert werden. Die Vernehmlassung zu diesen Vorschlägen dauert bis am 14. Oktober.

Getreideexporte aus der Ukraine: Im Rahmen der Solidarität mit der Ukraine hat die EU-Kommission "Solidarity Lanes" eingerichtet, um die Ukraine beim Export ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu unterstützen. Neu existiert eine "Business Matching Plattform". Diese erleichtert die Suche nach den richtigen Partnern für solche Exporte. Angesprochen sind nebst Güterbahnen viele andere Akteure im Bereich des Transports sowie der Agrarwirtschaft und des Lebensmittelhandels.

öV weiterhin sehr sicher: Die Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs waren 2021 erneut sehr sicher unterwegs. Die Unfälle mit Bezug zum öV und Schienengüterverkehr lagen auf dem Niveau der Vorjahre mit leicht abnehmender Tendenz. Vergleichsweise hoch ist die Zahl der Arbeitsunfälle von Angestellten der Verkehrsunternehmen bzw. von beauftragten Baufirmen. Insgesamt kam es letztes Jahr zu 189 schweren Unfällen mit 15 Todesopfern und 133 Schwerverletzten, wie aus dem Sicherheitsbericht 2021 des BAV hervorgeht.

Strafuntersuchung in Subventionsfällen: Zwei Gerichtsurteile haben zur Klärung der Frage beigetragen, durch wen Strafverfahren bei mutmasslichem Subventionsbetrug im öffentlichen Verkehr zu führen sind. Auf dieser Basis leitet das BAV Strafuntersuchungen in den Fällen BLS und Bus Ostschweiz ein.

Agglomerationsprogramme: Für die 4. Generation schlägt der Bundesrat vor, insgesamt 32 Agglomerationsprogramme mit rund 1,3 Milliarden Franken mitzufinanzieren. Ein Schwerpunkt der mitzufinanzierenden Projekte liegt beim Ausbau des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öV. Weiter soll in Verkehrsdrehscheiben investiert werden, um den Wechsel zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu vereinfachen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. September.

Unterstützung des Autoverlads: Der Bundesrat beabsichtigt, den Kredit zur Unterstützung des Autoverlads um 40 Millionen Franken aufzustocken. Er möchte zudem die Finanzierung des Autoverlads sanft modernisieren und schlägt dazu vor, dass das Rollmaterial künftig fremdfinanziert wird. Der Bund kann bei einem defizitären Betrieb Abgeltungen leisten. Am 3. Juni hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu diesen Vorschlägen eröffnet. Diese dauert bis am 30. September.

Gesetz für den unterirdischen Güterverkehr: Am 1. August tritt das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Juni beschlossen. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für das privat finanzierte Güterverkehrsprojekt Cargo sous terrain. Gleichzeitig hat der Bundesrat zwei Anhänge von Verordnungen angepasst, welche für die Umsetzung nötig sind.

Infrastrukturkonzession der BLS: Der Bundesrat hat seiner Sitzung vom 22. Juni den neuen Aktionärsbindungsvertrag der BLS Netz AG genehmigt und sich über die laufende Bereinigung der Infrastruktur zwischen SBB und BLS informieren lassen. Die BLS Netz AG kann nun, wie die SBB, eine Konzession bis Ende 2045 erhalten.

Gemischter Landverkehrsausschuss: Vor 20 Jahren trat das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Anlässlich des halbjährlichen Treffens des Gemischten Landverkehrsausschusses vom 24. Juni betonten beide Seiten dessen Bedeutung. Der Ausschuss diskutierte zudem über eine mögliche Verlängerung der Übergangslösung, mit welcher die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) geregelt wird. Diese Vereinbarung ermöglicht vereinfachte Zulassungen im grenzüberschreitenden Verkehr.

Schlankere Seilverordnung: Die Totalrevision der Seilverordnung (SeilV) tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Diese berücksichtigt verschiedene Änderungen und Entwicklungen in der Seilnorm SN EN 12927:2020 (Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung – Seile). Der Umfang kann zudem reduziert werden, da in der erwähnten Seilnorm Bestimmungen aus der bisherigen Seilverordnung übernommen wurden. Somit ist die neue Seilverordnung schlanker, straffer und Doppelspurigkeiten wurden gestrichen.

Gefahrgut und Seilbahn: Die technische Richtlinie «Beförderung gefährlicher Güter mit Seilbahnen» des BAV ist per 1. Mai 2022 überarbeitet und aktualisiert worden. Schwerpunkt ist der neue Anhang über den Transport von Gasen. Er ersetzt den bisherigen Anhang D mit dem Titel "Gefahrgutbeauftragte". Zudem wurde im Anhang C der Transport von Heizöl/Diesel und Benzin in begrenzten Mengen detaillierterer beschrieben. Diese technische Richtlinie schafft kein neues Recht, sondern dient als Hilfe bei der Umsetzung der geltenden Bestimmungen.

Neue Co-Leitung im BAV: Ab dem 1. Dezember werden der bisherige Co-Leiter Christoph Herren und die neue Co-Leiterin Monika Zosso die Sektion Direktionsgeschäfte des BAV gemeinsam führen. Monika Zosso übernimmt die Leitung des Bereichs multimodale Mobilität vom heutigen Co-Leiter Markus Liechti, der weiterhin als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Sektion tätig sein wird. Als Co-Leiter bleibt Christoph Herren zuständig für die politischen Geschäfte, insbesondere die Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte.

BAV-News Nr. 100 Juni 2022

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