BAV organisiert sich neu im Bereich Bautechnik

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) passt die Organisation im Fachbereich Bautechnik den gestiegenen Anforderungen an. Die bisherige Sektion Bautechnik bleibt zuständig für die Bereiche Ingenieurbau und Geotechnik. Neu wird per Anfang Januar 2022 eine zusätzliche Sektion Fahrbahn und Publikumsanlagen geschaffen.

Ein Bahnhof des S-Bahnnetzes Léman Express in Genf
Aufgrund des angestiegenen Arbeitsvolumens organisiert das BAV seine Kompetenzstelle für die Bautechnik neu in zwei Sektionen.
© SBB CFF FFS

Die Sektion Bautechnik ist Teil der Abteilung Sicherheit. Die Ingenieur/innen der Sektion bearbeiten alle Themenbereiche rund um die Eisenbahninfrastrukturbauten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Regelkonformität und die Sicherheit von Eisenbahn-Infrastrukturprojekten im Rahmen von Plangenehmigungs- und weiteren Bewilligungsverfahren zu beurteilen. Pro Jahr erteilt das BAV rund 500 Baubewilligungen.

Mit den verschiedenen Programmen für die Modernisierung und Weiterentwicklung des schweizerischen Schienennetzes sind die Anforderungen an die Sektion Bautechnik laufend gestiegen. Im Vordergrund stehen die mengenmässige Zunahme der Dossiers, die Komplexität der Geschäfte sowie die vom BAV begleitete Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Wegen des angestiegenen Arbeitsvolumens musste die Anzahl der Mitarbeitenden in der Sektion Bautechnik ab 2016 schrittweise aufgestockt werden.

Aus diesen Gründen hat die Direktion der Bildung einer neuen Sektion in der Abteilung Sicherheit zugestimmt. Ab Januar 2022 wird der aktuelle Chef der Sektion Bautechnik, Fritz Ruchti, weiterhin die Fachbereiche Ingenieurbau und Geotechnik führen. Sein bisheriger Mitarbeiter Michael Kohler wird ab diesem Termin die neue Sektion Fahrbahn und Publikumsanlagen führen. Der 57-Jährige Bauingenieur ETH und Doktor der technischen Wissenschaften arbeitet seit 2004 im BAV als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Experte für Fahrbahn und Lichtraumprofil und hat sich in einem öffentlich ausgeschriebenen Auswahlverfahren durchgesetzt.

 

BAV-News Nr. 95 Dezember 2021

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