Neue Regeln gegen Subventionsmissbrauch

Im Nachgang zum «Fall PostAuto» passt das BAV mit verschiedenen Massnahmen seine Subventionsaufsicht an. Unter anderem wird die Verantwortung der Unternehmen für den korrekten Rechnungsabschluss noch klarer als bisher herausgehoben. Bereits umgesetzt ist die Abschaffung der formellen Rechnungsgenehmigung durch das BAV. Zwei weitere Massnahmen gelten ab 1. Januar 2021: Die Transportunternehmen müssen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben extern prüfen lassen, und sie müssen künftig eine formelle Bestätigung einreichen, dass sie die subventionsrechtlichen Regeln einhalten.

Postauto-Fahrzeuge im Busbahnhof in Chur
Der «Fall PostAuto» war der Auslöser für neue Regeln und Vorgehen.
© Markus Doyon

Die Anpassungen bei der Subventionsaufsicht im Nachgang zum «Fall PostAuto» haben in erster Linie zum Ziel, die Verantwortlichkeiten zwischen dem BAV und den öV-Unternehmen besser und klarer zu regeln. Die öV-Unternehmen sind insbesondere dafür verantwortlich, dass die Jahresabschlüsse korrekt sind und dass die gesetzlichen Vorgaben zur Subventionsverwendung eingehalten werden.

In einem ersten Schritt bereits umgesetzt wurde die Abschaffung der formellen Rechnungsgenehmigung durch das BAV. Diese hatte eine Teilrechnung des Jahresabschlusses der öV-Unternehmen betroffen und deshalb nur einen beschränkten Einblick in die Zahlen erlaubt. Stattdessen führt das BAV im Rahmen eines erweiterten Controllings risikoorientiert Prüfungen bei den Rechnungen der Unternehmen durch. Zudem führt die Revision des BAV vertiefte Prüfungen durch. Und neu müssen sich Transportunternehmen mit mehr als zehn Millionen Franken Abgeltung pro Jahr neu zwingend einer ordentlichen Revision unterziehen.

Weitere Massnahmen ab 2021

Ab 1. Januar 2021 setzt das BAV nun zwei weitere Massnahmen in Kraft, welche die Eigenverantwortung der subventionierten Transportunternehmen stärkt. Zum einen betrifft es die Prüfung der Subventionen: Unternehmen, die jährlich mehr als eine Million Franken Abgeltungen der öffentlichen Hand für den regionalen Personenverkehr bzw. die Infrastruktur beziehen, müssen künftig bei einer zugelassenen Prüfgesellschaft eine Spezialprüfung durchführen lassen. Die Prüfgesellschaften beurteilen zuhanden der öV-Unternehmen die Einhaltung punktueller Vorgaben zum Subventions-, Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetz. Die BAV-Richtlinie «Spezialprüfung Subventionen», die Ende Oktober 2020 publiziert worden ist, enthält Vorgaben, wie die Revisionsstellen der Transportunternehmen vorzugehen haben und welche Subventionstatbestände zu prüfen sind. Die Richtlinie wurde anhand von Pilotprüfungen bei elf Transportunternehmen erprobt und hat sich bewährt.

Die zweite Massnahme, die das BAV auf Anfang 2021 für die Jahresrechnung 2020 in Kraft setzt, betrifft die Selbstdeklaration: Die geschäftsführenden Organe der subventionierten Transportunternehmen müssen künftig jedes Jahr per Unterschrift im Rahmen einer formalisierten Erklärung bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Vorschriften nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten haben.

Information der Betroffenen

Das BAV hat die nach Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetz subventionierten Transportunternehmen Ende Oktober schriftlich über die neuen Anforderungen in Kenntnis gesetzt. Im gleichen Schreiben hat das BAV darüber informiert, dass es bis Ende 2021 eine «Guidance» ausarbeiten wird. Dieser Leitfaden, an dessen Erarbeitung Vertreter der öV-Branche sowie der Kantone mitwirken, soll Unsicherheiten und offene Fragen bei den Unternehmen und den Revisionsstellen bei der Auslegung der subventionsrechtlichen Vorschriften ausräumen.

 

Richtlinie Spezialprüfung Subventionen

 

BAV-News Nr. 84 November 2020

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