Passagierrechte, weniger Lastwagen durch die Alpen, Netzunterhalt…

... und weitere Themen in Kürze.

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Die neuen Passagierrechte gelten ab Anfang 2021.
© BAV

Passagierrechte: Der Bundesrat hat am 13. Mai die Verordnungen zur Vorlage «Organisation der Bahninfrastruktur» verabschiedet. Bei den Passagierrechten hat er aufgrund der Vernehmlassung eine grosszügigere Lösung beschlossen: Der Mindestbetrag, ab dem die Unternehmen des öV den Passagieren bei Verspätungen eine Entschädigung zahlen müssen, beträgt fünf statt wie zuerst vorgesehen zehn Franken. Zudem verlangt der Bundesrat von der öV-Branche eine ausgewogene Lösung für Abonnementsbesitzer. Die neuen Passagierrechte gelten ab Anfang 2021.

Erneut weniger Lastwagen durch die Alpen: 2019 wurden auf Strasse und Schiene weniger Güter durch die Schweizer Alpen transportiert als im Vorjahr. Die Anzahl Lastwagenfahrten sank auf knapp 900'000; Das sind rund 500’000 Lastwagen weniger als vor 20 Jahren. Da auch die Bahnen im letzten Jahr weniger Güter transportierten, beträgt ihr Anteil am gesamten alpenquerenden Güterverkehr unverändert 70.5 Prozent.

Leistungsvereinbarungen 2021-2024: Der Bundesrat beantragt dem Parlament für die Periode 2021-2024 einen Zahlungsrahmen von 14,4 Milliarden Franken für Erhalt und Modernisierung des Schienennetzes. Den Bahnen stehen dadurch 1,2 Milliarden mehr zur Verfügung als in der laufenden Vierjahresperiode. Die zusätzlichen Mittel dienen unter anderem dazu, Bahnhöfe und Haltestellen behindertengerecht anzupassen. Sie sollen auch dazu beitragen, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes zu verbessern und somit den Bahnverkehr zu stabilisieren. Mit der gleichen Botschaft wird zudem ein Rahmenkredit von 300 Millionen Franken zur Mitfinanzierung von Güterverkehrsanlagen beantragt. Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie werden separat aufgearbeitet.

Aufsichtskonzept: Wie im Nachgang zum «Fall Postauto» beschlossen, passt das BAV sein Aufsichtskonzept an. Dazu gehören in einem ersten Schritt die Abschaffung der formellen Rechnungsgenehmigung sowie neue Vorschriften zur Revisionstätigkeit bei den öV-Unternehmen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 1.5.2020 die dafür notwendige Verordnungsanpassung beschlossen.

Umsetzung Ausbauprogramme 2019: Die Erweiterung des Eisenbahnnetzes kam im vergangenen Jahr grösstenteils plangemäss voran. Dies zeigt der neue Standbericht des BAV zu den verschiedenen Ausbauprogrammen. Dieser zeigt unter anderem auf, wie die Umsetzung bei der NEAT, den Hochgeschwindigkeitsanschlüssen, der Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB), beim 4-Meter-Korridor und beim Ausbauschritt 2025 verläuft.

Busbetrieb im Kanton Jura : Im Rahmen der 2019 erfolgten Ausschreibung haben die Besteller – die Kantone Jura und Bern sowie der Bund – den Betrieb des gesamten Busnetzes im Kanton Jura an Postauto vergeben. Jura ist der erste Kanton, der im Regionalen Personenverkehr eine Ausschreibung von diesem Umfang durchgeführt hat. Die Ausschreibung ermöglicht gegenüber dem bisherigen Zustand ein besseres Angebot zu einem tieferen Preis. Insgesamt haben sich vier Unternehmen am Verfahren beteiligt.

Verzögerung beim Fahrplanentwurf: Die Aufschaltung des Fahrplanentwurfs für das kommende Jahr verzögert sich wegen der Corona-Pandemie leicht. Statt am 27. Mai wird der Entwurf am 10. Juni aufgeschaltet (www.fahrplanentwurf.ch). Der Fahrplanentwurf dient als Grundlage für die Anhörung der interessierten Kreise, welche gemäss Fahrplanverordnung vorgeschrieben ist.

 

BAV-News Nr. 79 Mai 2020

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