Administrative Entlastung von Seilbahnunternehmen

Der administrative Aufwand für Seilbahnunternehmen in Bewilligungsverfahren beim Bund wird verringert. Das zeigt der Schlussbericht «Administrative Entlastung Seilbahnen», den das Bundesamt für Verkehr (BAV), das Staatssekretariat für Wirtschaft und der Seilbahnverband soeben publiziert haben. Hintergrund des Berichts ist ein Auftrag des Bundesrats an die Bundesverwaltung, kleinere und mittlere Unternehmen administrativ zu entlasten. Das BAV erarbeitete im Rahmen der geltenden Rechtsordnung mit Unterstützung der Branche und der Kantone Bern, Graubünden und Wallis 35 erleichternde Massnahmen für Seilbahnunternehmen.

Säntis Schwebebahn
Das BAV, die Betreiber und die Hersteller haben Massnahmen entwickelt, um die Seilbahnunternehmen administrativ entlasten.
© Seilbahnen Schweiz (SBS)

Das BAV, die Betreiber und die Hersteller haben Massnahmen entwickelt, um die Seilbahnunternehmen administrativ zu entlasten. Dazu gehören Voranfragen zur Früherkennung von No Goes, eine Klärung der Raumplanung, die optimierte Vorbereitung der Verfahren sowie Transparenz betreffend Aufgaben und Abläufen. Auch das «Hilfsmittel zur Richtlinie 4», welches die Betreiber von altrechtlichen Seilbahnen in der Wahrnehmung und Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten im Betrieb unterstützt, wird angewendet. Der Schlussbericht «Administrative Entlastung Seilbahnen» zeigt nun den erwarteten Mehrwert und Nutzen der neuen Instrumente in der Praxis auf.

Die erleichternden Massnahmen sind das Resultat eines Auftrags des Bundesrats an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) aus dem Jahr 2015: Der administrative Aufwand, den kleine und mittlere Unternehmen im Kontakt mit den Behörden betreiben müssen, soll reduziert werden. Das Seco beauftragte die zuständigen Ämter damit, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Der Auftrag des BAV lautete, Seilbahnunternehmen zu entlasten, vor allem durch die Vereinfachung und Beschleunigung von Bewilligungsverfahren.

Drei Arbeitsgruppen

Unter Federführung und zusammen mit dem BAV arbeiteten Vertreterinnen und Vertreter des Verbands Seilbahnen Schweiz (SBS), des Verbands der Hersteller (IARM), des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE), des Bundesamts für Umwelt (BAFU), der Kantone Bern, Graubünden und Wallis sowie der interkantonalen Kontrollstelle (IKSS) an diesem Auftrag. Organisiert in drei Arbeitsgruppen befassten sie sich mit den Themen «Verfahren und Kommunikation», «Umwelt und Raumplanung» und «Technik».

Die 35 im Rahmen der geltenden Rechtsordnung erarbeiteten Vorschläge aus den Arbeitsgruppen wurden in einem Bericht vom 2. Dezember 2016 zusammengefasst und publiziert. Seit 2017 werden die 35 Massnahmen in den entsprechenden Arbeitsgruppen umgesetzt. Mit dem Erscheinen des Schlussberichts, der den Nutzen der Massnahmen aufzeigt, ist der Auftrag erfüllt. Die Umsetzung wird mit einem gemeinsamen Monitoring aller Beteiligten periodisch überprüft. Seilbahnen Schweiz beabsichtigt zudem, als Ergänzung des vorliegenden Projektes Anpassungen der rechtlichen Grundlagen zu initiieren, um weitere Vereinfachungen zu erreichen.

Schlussbericht Administrative Belastung (PDF, 1 MB, 08.07.2020)

 

BAV-News Nr. 81 Juli 2020

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