Passagiere im öffentlichen Verkehr erhalten ab 2021 mehr Rechte

Auf den 1. Januar 2021 erhalten Reisende im öffentlichen Verkehr (öV) in der Schweiz stärkere Rechte. Auf dieses Datum treten neue Bestimmungen im Personenbeförderungsgesetz und der dazugehörenden Verordnung in Kraft. Sie verpflichten die Transportunternehmen bei Kursausfällen und Verspätungen ab einer Stunde am Zielort zu Rückerstattungen bzw. Entschädigungen. Ähnliches gilt für Reisen mit internationalen Linienbussen. Hier ist die Abfahrtsverspätung massgebend.

Die Info «unbestimmte Verspätung» ist auf einer Anzeigetafel der SBB zu lesen. Betroffen ist eine Linie in der Region Zürich.
Passagiere haben bei grossen Verspätungen neu einen Rechtsanspruch auf Entschädigung.
© Walter Ruetsch

Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde haben öV-Passagiere einen Entschädigungsanspruch von 25 Prozent des Fahrpreises, und bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Die Entschädigung kann geltend gemacht werden, wenn sie mindestens 5 Franken beträgt. Entschädigungsberechtigt sind damit Passagiere, die ein Billett für mindestens 20 Franken gelöst und mehr als eine Stunde Verspätung erlitten haben bzw. ein Billett für mindestens 10 Franken gelöst und mehr als zwei Stunden Verspätung erlitten haben. Ausgenommen sind Reisen mit Seilbahnen und Schiffen, da diese Verkehrsmittel von schwierigen Wetterverhältnissen besonders stark beeinträchtigt werden.

Die Passagiere haben zudem die Möglichkeit, bei Kursausfällen oder Verspätungen die Reise gar nicht erst anzutreten und sich den Fahrpreis zurückerstatten zu lassen. Für Abonnementsbesitzer hat die öV-Branche ebenfalls eine Entschädigungsregelung festgelegt.

Für die Umsetzung der neuen Passagierrechte sind die Transportunternehmen zuständig. Passagiere, die bei Verspätungen oder Ausfällen ihr Recht auf Entschädigung geltend machen wollen, können dies ab 1. Januar 2021 unter www.swisspass.ch/fahrgastrechte tun - unabhängig davon, bei welchem Transportunternehmen die Verspätung auftrat. Auch Reisende, die ein Abonnement besitzen und wiederholt von Verspätungen und Ausfällen betroffen sind, können eine angemessene Entschädigung verlangen. Die detaillierten Bedingungen dafür wurden durch die Transportunternehmen festgelegt und sind ebenfalls auf der oben verlinkten Website abrufbar.

Die Rückerstattung von Tickets bei Nichtantritt der Reise wegen Verspätungen oder Kursausfällen sowie Hilfeleistungen bei grösseren Verspätungen werden wie heute direkt vom jeweiligen Transportunternehmen erbracht.

Beschwerdestelle beim BAV

Reisende, die mit dem Entscheid von Transportunternehmen nicht einverstanden sind, können ihr Anliegen vom Bundesamt für Verkehr (BAV) prüfen lassen. Das BAV hat dazu eine sogenannte Durchsetzungsstelle eingerichtet. Die Beschwerde kann auf der Webseite www.bav.admin.ch/passagierrechte online eingereicht werden, die ab 1. Januar 2021 aktiv ist.

Entschädigungen bei internationalen Fernbuslinien

Die Passagierrechte im internationalen Linienbusverkehr («Fernbusse») unterscheiden sich von denjenigen im öV. Bei den Fernbussen gelten sie bei Abfahrtsverspätungen von mehr als zwei Stunden. Dies weil die Ankunftszeit von Fernbussen von äusseren Faktoren wie Strassenverhältnissen oder Verkehrsunfällen abhängig ist.

Bei einer Abfahrtsverspätung von mindestens 120 Minuten muss das Unternehmen den Reisenden eine alternative Fahrmöglichkeit zum Ziel ohne Aufpreis oder wahlweise die Rückerstattung des Kaufpreises anbieten. Bei Unfällen mit einem Bus muss das Unternehmen den Reisenden eine angemessene Unterstützung anbieten, beispielsweise Verpflegung und bei Bedarf eine Unterkunft.

 

Informationen der Branche zu den Passagierrechten

 

BAV-News Nr. 85 Dezember 2020

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news/ausgaben-2020/bav-news-dezember-2020/2.html