Ceneri 2020, Konzession für den Fernverkehr…

... und weitere Themen in Kürze.

Ceneri Karussell

Ceneri 2020: In einem Jahr – am 4. September 2020 – wird der Ceneri-Basistunnel feierlich eröffnet. Nach der Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels (2007) und desjenigen im Gotthard (2016) markiert der Ceneri den Abschluss der NEAT. Somit wird die Güterverlagerung von der Strasse auf die Schiene im Herzen der Nord-Süd-Achse verstärkt. Auch die Reisenden und die öV-Benutzer im Tessin werden davon profitieren. Bei einem Besuch der Baustelle am 29. August in Camorino hat die Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Veranstaltungsreihe vorgestellt, die im nächsten Jahr für die Ceneri-Eröffnung geplant sind. Am gleichen Tag wurde die Webseite Ceneri 2020 lanciert.

Fernverkehr-Konzession: Auf Initiative und dank Vermittlung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und dem Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus haben sich die SBB und die BLS beim Fernverkehr auf eine einvernehmliche Lösung verständigt: Die BLS wird ab Dezember 2019 unter der Konzession der SBB drei Linien betreiben, aber in voller Eigenverantwortung mit eigenem Rollmaterial und eigenem Zugspersonal. Da die Konzession für den Fernverkehr für die nächsten zehn Jahre integral bei ihr bleibt, zieht die SBB ihre Beschwerde gegen die Verfügung des BAV zurück. 

Nach dem Unfall von Anfang August in Baden: Das BAV verlangt von der SBB, dass sie Massnahmen ergreift, um die sichere Funktionsweise der Türen bei den EW IV-Wagen zu gewährleisten. Die SBB muss die Anzeige im Führerstand zum Schliesszustand der Türen rasch verbessern und mittelfristig die Türsteuerung ersetzen. Zudem ordnet das BAV ein umfassendes externes Audit zu den Rollmaterial-Instandhaltungsprozessen an. Die Verfügung des BAV vom 22. August basiert auf dem Zwischenbericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) sowie den Ergebnissen der Kontrollen, welche die SBB selber eingeleitet hat. 

Vorrangige Transporte: Der Bund kann den öffentlichen Verkehr und den Schienengüterverkehr heute in Krisenfällen für vorrangige Transporte zu Gunsten der Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft beauftragen. Diese Möglichkeit besteht derzeit für Ausnahmesituationen wie z. B. eine Pandemie, einen Unfall in einem Atomkraftwerk oder ein Erdbeben. Am 28. August hat der Bundesrat beschlossen, diese Kompetenz auszuweiten, weil solche Anordnungen unabhängig von einem Krisenfall nötig werden können. Dazu wird die Verordnung per 1. November 2019 angepasst.

 

BAV-News Nr. 72 September 2019

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