Bundesrat passt die Vorgaben für die konzessionierten Transportunternehmen in Ausnahmesituationen an

Bern, 28.08.2019 - Der Bund kann den öffentlichen Verkehr und den Schienengüterverkehr heute in Krisenfällen für vorrangige Transporte zu Gunsten der Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft beauftragen. Diese Möglichkeit besteht derzeit für Ausnahmesituationen wie z. B. eine Pandemie, einen Unfall in einem Atomkraftwerk oder ein Erdbeben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28.08.2019 beschlossen, diese Kompetenz auszuweiten, weil solche Anordnungen unabhängig von einem Krisenfall nötig werden können. Dazu wird die Verordnung angepasst.

Konzessionierte Transportunternehmen und Unternehmen des Schienengüterverkehrs können vom Bund in Ausnahmesituationen beauftragt werden, Aufgaben ausserhalb des normalen Betriebs zu erfüllen und Transporte zu Gunsten von Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft durchzuführen. Mehrere Ereignisse haben aufgezeigt, dass solche Transporte unabhängig von einem Krisen- oder Katastrophenfall nötig werden könnten. Ein Beispiel ist der Bahnunterbruch auf der Gotthard-Achse infolge des Felssturzes bei Gurtnellen 2012. Ebenso hätte ein solcher Einsatz nötig werden können, wenn sich aufgrund des Unterbruchs der Rheintalstrecke bei Rastatt (Deutschland) 2017 die Situation weiter zugespitzt hätte.

Der Bundesrat hat darum beschlossen, die Vorgaben zur Transportpflicht auf Ereignisse mit systemweiten Auswirkungen auszuweiten und die Verordnung über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen (VVTA) entsprechend anzupassen.


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