Neues Recht für Bahn und Schiff

Auf das neue Jahr treten verschiedene Rechtsanpassungen in Kraft. Die Anwohner von Bahnlinien werden mit neuen Grenzwerten noch besser vom Lärm geschützt. Bereits auf den 15. Dezember 2019 tritt zudem die neue Eisenbahn-Fernverkehrskonzession in Kraft. Geringfügige Vergehen in der Schifffahrt können neu mit Bussen sanktioniert werden, und die Fahrfähigkeit wird individuell und nicht mehr über Promillewerte beurteilt.

MUTZ-Zug der BLS
In Folge der neuen Fernverkehrskonzession betreibt die BLS ab dem 15. Dezember 2019 im Auftrag der SBB die Linie Bern-Biel.
© BLS

Auf den Fahrplanwechsel vom 15. Dezember entfaltet die neue Fernverkehrskonzession ihre Wirkung. Ab diesem Zeitpunkt wird die BLS wieder in den Fernverkehr einsteigen und im Auftrag der SBB die Fernverkehrs-Linie Bern-Biel betreiben. In den Folgejahren übernehmen BLS und Südostbahn (SOB) unter der Konzession der SBB den Betrieb weiterer Fernverkehrslinien. Die Reisenden profitieren bei von der BLS neu betriebenen Linien von neuen, energieeffizienten Zügen mit mehr Steckdosen und einem besseren Cateringangebot und bei der SBB von Verbesserungen betreffend mobiler Arbeitsplätze (Steckdosen, Mobile-Empfang sowie teilweise gratis Internetnutzung). Zudem hat die SBB angekündigt, unter der neuen Konzession alle Interregio-Züge mit Personal zu begleiten. Weiter werden verschiedene Bahnlinien neu in den Fernverkehr aufgenommen, was diese aufwertet und die Steuerzahlenden entlastet. 

Per 1. Januar 2020 treten Emissionsgrenzwerte für alle Güterwagen in Kraft. Damit wird ab diesem Zeitpunkt auch für lärmige, ausländische Fahrzeuge mit Grauguss-Bremssohlen die Durchfahrt durch die Schweiz faktisch verboten. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Bahnstrecken werden damit noch besser vor Lärm geschützt. Das BAV wird die Einhaltung der Grenzwerte primär im Rahmen der ordentlichen Betriebskontrollen und mit Hilfe der Messdaten des Lärm-Monitorings überprüfen. Das Sanktionskonzept sieht bei Verstössen nach 2020 eine schrittweise Verschärfung vor. Insbesondere führt bereits ein lauter Wagen ab 2021 zu einem Verlust des Lärmbonus für den ganzen Zug. Möglich sind auch Bussen nach Umweltschutzgesetz.

Neuerungen in der Schifffahrt

Führer von kleinen Schiffen und Gummibooten müssen weiterhin die gesetzliche Voraussetzung der Fahrtauglichkeit erfüllen. Dies wird jedoch ab Anfang 2020 nicht mehr über die Einhaltung eines Promille-Grenzwertes kontrolliert.  Bei Kontrollen klären die Behörden der Kantone stattdessen individuell ab, ob die Fahrfähigkeit gegeben ist.

Im Bereich der gewerblichen Fahrgast- und Güterschifffahrt wird die risikoorientierte Sicherheitsaufsicht eingeführt. Somit können Bund und Kantone ihre Prüftätigkeit auf diejenigen Bereiche konzentrieren, die besondere Risiken beinhalten. Schon seit Jahren wendet das BAV erfolgreich dasselbe System bei Eisenbahnen und Seilbahnen an.

Mit der Revision der Ordnungsbussen-Verordnung hat der Bundesrat festgelegt, welche Verstösse ausserhalb des Strassenverkehrs ab 1. Januar 2020 neu ebenfalls mit Ordnungsbussen sanktioniert werden. Dazu gehören verschiedene Übertretungen des Binnenschifffahrtsgesetzes. So können die Kantone bzw. ihre Polizeikorps zum Schutze der Umwelt Schiffsführer, die in Gebieten mit Wasserpflanzern ankern -  mit einer Busse von 100 Franken sanktionieren. Gleiches gilt für Schiffsführer, welche vorgeschriebene Motoren- oder Abgaskontrollen mehr als drei Monate zu spät absolvieren.

Weitere Anpassungen

In verschiedenen anderen Bereichen des öffentlichen Verkehrs treten ebenfalls neue Vorgaben in Kraft:

  • Bereits per 15. Dezember 2019 gelten neue Vorgaben zu den Bundesbeiträgen an den öffentlichen regionalen Personenverkehr (RPV). Der Bund übernimmt wieder rund 50 Prozent der RPV-Kosten. Die Kantone werden dadurch um 7,5 Millionen Franken pro Jahr entlastet.
  • Weiter hat der Bundesrat den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahn-Infrastruktur per Anfang 2020 in Kraft gesetzt. Damit kann das BAV die Umsetzungsplanung erstellen. Die Unternehmen treiben ihrerseits die Projektierung voran.
  • Bei den technischen Regelwerken für die Eisenbahnen treten Neuerungen gestaffelt in Kraft: Die überarbeitete Eisenbahnverordnung, welche unter anderem einheitliche Zulassungsverfahren für international eingesetztes Rollmaterial ermöglicht, gilt ab Mitte Dezember 2019. Die aktualisierten Fahrdienstvorschriften sind ab 1. Juli 2020 gültig (vgl. hierzu separaten Artikel «BAV aktualisiert Betriebs-Vorschriften für die Eisenbahnen»).

BAV-News Nr. 75 Dezember 2019

Fernverkehrskonzession

Lärmsanierung

Schifffahrt

Ordnungsbussen: https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2019/2019-01-16.html und https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2019/529.pdf

 

 

 
 
https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news/ausgaben-2019/ausgabe-dezember-2019/artikel-1.html