16.12.2024 – Künftig müssen die Bahn- und Busunternehmen im regionalen Personenverkehr (RPV) Zielvereinbarungen mit dem Bund und den betroffenen Kantonen abschliessen. Zweck ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bestellern und Transportunternehmen verbindlicher zu gestalten sowie die Planungssicherheit und die Effizienz zu stärken. Das BAV hat einen Leitfaden für eine möglichst einfache Umsetzung des Prozesses publiziert.

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Der Abschluss von Zielvereinbarungen für das regionale Angebot im Bus- und Bahnbereich wird schweizweit ab der Bestellperiode 2027-2028 Pflicht sein. Dies ist mit dem revidierten Personenbeförderungsgesetzes (PBG) vorgesehen, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. In einigen Fällen sieht die Verordnung Ausnahmen vor.
Inhalte der Zielvereinbarung
Die Zielvereinbarung ist ein gemeinsames Instrument der Besteller (Bund und Kantone) und der Leistungserbringer. Sie dient dazu, ein gemeinsames Zielbild und eine mittelfristige Entwicklungsstrategie zu erstellen. Sie soll auch mehr Planungssicherheit ermöglichen und die Effizienz steigern.
Die Besteller und das betroffene Transportunternehmen können in der Zielvereinbarung – je nach Situation - folgendes vereinbaren: Angebotsentwicklung, Betriebsmittel, Energiestrategie, Umgang mit Nebenerlösen/Nebengeschäften, Qualitätsziele, Kosten oder Kostenziele, Erlöse oder Erlösziele, Anpassungsmechanismus, Konsequenzen bei Zielerreichung oder Zielverfehlung. Die Laufzeit einer Zielvereinbarung soll grundsätzlich zwischen vier und sechs Jahren betragen.
Vereinbarungstypen von S bis XL
Es sind vier Grundtypen von Zielvereinbarungen mit unterschiedlichem Detaillierungs- und Verbindlichkeitsgrad vorgesehen (S bis XL). Damit kann die spezifische Situation eines Transportunternehmens bzw. eines Kantons oder einer Region berücksichtigt werden.
Ein Leitfaden des Bundesamts für Verkehr (BAV) gibt Antworten auf Fragen zu den Rahmenbedingungen, zum praktischen Vorgehen wie auch zum konkreten Inhalt der Vereinbarungen. Für die Modelle S, M und L steht im Leitfaden je eine Mustervereinbarung zur Verfügung. Zielvereinbarungen des Typs XL sind Vereinbarungen, die nach einer Ausschreibung abgeschlossen werden. Sie ersetzten die heutigen Vergabevereinbarungen. Eine Mustervereinbarung XL wird zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt.