BAV beschleunigt mit gezielten Massnahmen die Plangenehmigungsverfahren

22.09.2022 - Bis Ende 2023 müssen Bahnhöfe und öV-Haltestellen behinderten- und altersgerecht sein. Obschon die Frist zur Umgestaltung schon bald 20 Jahre läuft, beginnen einige Bahnunternehmen erst jetzt mit der Umsetzung. Das hat zur Folge, dass beim Bundesamt für Verkehr (BAV) zurzeit eine sehr grosse Anzahl von Plangenehmigungsgesuchen eintreffen. Gleichzeitig sind die für Plangenehmigungen zuständigen BAV-Fachleute durch komplexe und prioritäre Grossprojekte stark in Anspruch genommen. Um die Bewilligungsverfahren trotzdem möglichst rasch erledigen zu können, hat das BAV gezielte Massnahmen ergriffen.

Baustelle im Bahnhof Bern
Alle Bahnhöfe müssen bis Ende 2023 die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllen.
© BAV

Der Bau von Anlagen für Eisenbahnen, Seilbahnen, Schiffe und Trolleybusse erfordert eine Plangenehmigung (PGV) des BAV. Im Jahr 2021 erteilten die Fachleute des BAV insgesamt 485 Plangenehmigungen. Allein in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres sind bereits über 350 PGV-Gesuche beim BAV eingetroffen. Hauptgrund für die aktuelle Häufung ist die Frist für die behindertengerechte Umgestaltung der Bahnhöfe und Haltestellen, die Ende 2023 ausläuft. Obschon die Bahnunternehmen bzw. Infrastrukturbetreiberinnen 20 Jahre Zeit hatten, um die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) umzusetzen, beginnen einige erst jetzt damit. Das hat zur Folge, dass aktuell eine weit überdurchschnittliche Zahl von PGV-Gesuchen durch die BAV-Fachleute behandelt werden müssen. Gleichzeitig werden die Fachleute durch komplexe und prioritäre Grossprojekte stark in Anspruch genommen. Und schliesslich bindet beim BAV die mehrmalige Behandlung von PGVs aufgrund Projektänderungen und unvollständiger Dossiers weit mehr Ressourcen als sonst üblich.

Das BAV ist bemüht, die Projektdossiers trotz der überdurchschnittlichen Anzahl speditiv und zeitgerecht zu behandeln. Es hat deshalb Massnahmen ergriffen, welche die Plangenehmigungsverfahren insgesamt schlanker machen und beschleunigen sollen. In erster Linie wird das BAV künftig bei bestimmten Bauprojekten auf die Plangenehmigungspflicht verzichten. Betroffen sind insbesondere Projekte, die sich nicht direkt auf die Sicherheit des Bahnbetriebs auswirken oder bei denen es sich um reine Sanierungen von bestehenden Anlagen handelt. So soll z.B. für die Sanierung von Perrondächern in vielen Fällen kein Verfahren mehr durchgeführt werden.

Weitere Massnahmen, die das BAV ergreift, um die Verfahren zu beschleunigen, betreffen die PGV-Vorprüfung und die Auflagen. Künftig sollen bereits im Rahmen der Vor- und Vollständigkeitsprüfung der eingereichten Dossiers möglichst viele potenzielle Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, damit das Verfahren schlanker abgewickelt werden kann und im Rahmen der Genehmigung weniger Auflagen angeordnet werden müssen. Damit kann auch der Aufwand des BAV für die Abarbeitung der Auflagen gesenkt werden. Die Aktualisierung der internen Prüfanweisungen und weitere Verbesserungsmassnahmen runden den Aktionsplan ab.

In der Pflicht sind dabei auch die Bahnen und Infrastrukturbetreiberinnen, die mit vollständig und zeitgerecht eingereichten Dossiers einen wichtigen Beitrag zur effizienten Abwicklung leisten können. Das BAV und die Branchenvertreter sprechen sich regelmässig über den Fortschritt der getroffenen Massnahmen beider Seiten ab. Daneben tauscht sich das BAV mit den Unternehmen über konkrete, Fallbeispiele aus.

Bundesamt für Verkehr: Plangenehmigungsverfahren

Bundesamt für Verkehr: Barrierefreiheit im öV

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