Behindertengleichstellung im öffentlichen Verkehr

Ein Mann im Rollstuhl öffnet die Türe eines Zuges um einzusteigen.
Ebenerdige Einstiege ermöglichen mobilitätseingeschränkten Menschen, den öV autonom zu nutzen.
© SBB

Reisende mit Behinderungen sollen den öffentlichen Verkehr (öV) selbständig nutzen können. Deshalb beschaffen die Transportunternehmen Niederflurfahrzeuge und gestalten Bahnhöfe und Haltestellen mit Rampen und niveaugleichen Perrons kundenfreundlicher. Auch Linienschiffe und Seilbahnen ab neun Plätzen müssen barrierefrei gestaltet sein.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hält fest, dass der öV spätestens ab Anfang 2024 barrierefrei und damit für Behinderte grundsätzlich autonom nutzbar sein muss. Auch die übrigen Reisenden sind dank den BehiG-Massnahmen komfortabler unterwegs.

Für die Umsetzung sind die Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiber verantwortlich, bei den Bus-Haltestellen die Kantone und Gemeinden. Mit der Installation von behindertenfreundlichen Informations- und Billettausgabesystemen, der Beschaffung von Niederflur-Fahrzeugen, der Erhöhung von Perrons und dem Bau zusätzlicher Rampen und Lifte wurden in den letzten Jahren grosse Fortschritte erzielt. Wichtige Bahnhöfe wurden prioritär umgebaut. Bei rund 540 der insgesamt 1800 Bahnhöfe werden die Unternehmen die baulichen Anpassungen allerdings erst 2024 oder später umsetzen. Bis zur abschliessenden Umsetzung werden die Unternehmen Überbrückungsmassnahmen sicherstellen. In rund 140 Fällen wäre eine bauliche Anpassung unverhältnismässig, weil die Kosten im Verhältnis zum Passagieraufkommen zu hoch sind. Dort müssen die Unternehmen ab Anfang 2024 eine Ersatzlösung anbieten, meistens Hilfe durch Personal.

Das BAV unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung des BehiG. Es sorgt für die Finanzierung und mit Leitfäden und Checklisten für eine einheitliche technische Umsetzung. Bei den verspäteten Bahnhofs-Umbauprojekten fordert es von den Unternehmen Termin- und Finanzierungspläne ein, damit sich die Umsetzung nicht weiter verzögert.

Voraussetzungen für selbständige öV-Nutzung

Für die Umsetzung des barrierefreien öffentlichen Verkehrs gibt es technische Grenzen. Deshalb gelten gewisse Grundvoraussetzungen für die autonome öV-Benützung, auf die das BAV im nachfolgenden Dokument hinweist.

Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 20.3874 Reynard vom 19. Juni 2020

Stand der Umsetzung im Gesamt-öV

Stand bei der Anpassung der Bahnhöfe

Zum Stand der BehiG-Umsetzung bei den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen erstellt das BAV jährlich einen Standbericht.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/barrierefreiheit.html