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Veröffentlicht am 10. Juni 2025

Plangenehmigungsverfahren

Bauten und Anlagen im Bereich Eisenbahn, Tram, Trolleybus, Seilbahn und Schifffahrt brauchen eine Plangenehmigung des Bundesamts für Verkehr (BAV). Dies entspricht einer Baubewilligung. Im Plangenehmigungsverfahren prüft das BAV, ob das Projekt den technischen Vorschriften entspricht, die Rechte der Betroffenen wahrt und die bundesrechtlichen Bestimmungen zu Raumplanung sowie Umwelt-, Natur- und Heimatschutz einhält.

Bahnhausbau im Bahnhof Bern

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Bewilligungen I
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen