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Die Verantwortung für die Sicherheit der Bauten, Anlagen, Fahrzeuge und des Betriebs im öffentlichen Verkehr und im Schienengüterverkehr liegt bei den Transportunternehmen. Das Bundesamt für Verkehr trägt mit seiner Aufsichtstätigkeit dazu bei, dass allfällige Mängel bei den Unternehmen rasch erkannt und behoben werden.