Betrieb
Bahnunternehmen | Phasen | Bundesamt für Verkehr |
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Das Bahnunternehmen muss sich laufend auf die aktuellen rechtlichen Grundlagen einstellen. Es muss dazu die internen Betriebsvorschriften laufend anpassen und das im Sicherheitsbereich tätige Personal ständig auf dem neuesten Stand halten. | Normativ | Das BAV erlässt die für alle Bahnunternehmen geltenden Fahrdienstvorschriften (FDV) |
Auf der Basis der vom BAV erlassenen Fahrdienstvorschriften erlässt das Bahnunternehmen die für ihren Betrieb geltenden internen Betriebsvorschriften. | Präventiv | Das BAV genehmigt die von einem Bahnunternehmen eventuell verlangten Abweichungen von den Fahrdienstvorschriften (FDV) |
Das Unternehmen wickelt den Bahnbetrieb gemäss den geltenden Vorschriften ab und überwacht mit internen Kontrollen und Audits, ob alle Vorgaben eingehalten werden. Es dokumentiert diese Arbeiten (Nachweise erstellen) und allenfalls festgestellte Betriebsstörungen. | Betrieb | Das BAV überprüft im Rahmen der Sicherheitsaufsicht, ob die Organisation des Bahnunternehmens im Bereich der Sicherheit geeignet ist, die geltenden Vorschriften umzusetzen und die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. |