Integriertes Risikomanagement BAV

Risikomanagement Bund

Im September 2010 erliess der Bundesrat die "Weisungen über die Risikopolitik des Bundes".  Mit dem Risikomanagement Bund wird eine einheitliche Umsetzung des Risikomanagements in der gesamten Bundesverwaltung gewährleistet.

Die Identifikation, die Analyse, die Bewertung, die Bewältigung und die Überwachung der Risiken erfolgt nun nach einheitlichen und auf den Normen ISO 31000 und ONR 49000 basierenden Regeln.

Integriertes Risikomanagement BAV (IRM BAV)

Das BAV führt ein integriertes Risikomanagement BAV, das auf dem Risikomanagement Bund basiert. Leitbild für das IRM BAV ist die Risikopolitik BAV, sie beschreibt die Ziele des IRM BAV und die Grundsätze im Umgang mit Risiken.

Die Risiken des BAV werden mittels IRM-Prozess jährlich identifiziert, analysiert, bewertet, bewältigt und überwacht.

Die für das Departement UVEK und allenfalls für den Bundesrat wesentlichen Risiken des IRM BAV werden im Rahmen des IRM-Prozesses dem Risikomanagement Bund gemeldet, wodurch eine Konsolidierung der Risiken in der Bundesverwaltung auf Stufe Departement bis Bundesrat stattfinden kann.

Primäres Ziel des IRM BAV

Das IRM BAV strebt einen Zustand an, in dem die Direktion, die Kader und alle Mitarbeitenden des BAV alle wesentlichen Risiken in ihrem Verantwortungsbereich kennen, mit diesen Risiken bewusst umgehen und zielgerichtet über Massnahmen zur Risikobewältigung entscheiden, damit das BAV insgesamt über so wenige und so geringe Risiken verfügt, wie dies mit verhältnis­mässigen Aufwand möglich ist. Damit trägt das IRM BAV zur Erreichung der Ziele und zur Erfüllung der Aufgaben des BAV bei.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/fachthemen/risikomanagement-bav.html