Personenbeförderungskonzession

Unternehmen, die regelmässig und gewerbsmässig Personen befördern, brauchen dafür in der Regel eine Konzession des BAV.

Ein Fernverkehrszug und wartende Passagiere im Bahnhof Bern.
Um Personen befördern zu dürfen, brauchen Transportunternehmen eine Konzession des Bundes
© BAV

Transportunternehmen (TU), welche regelmässig und gewerbsmässig Personen befördern, benötigen dafür in den meisten Fällen eine Konzession des Bundes. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt, erneuert, ändert oder überträgt Konzessionen oder einzelne Konzessionsrechte. Die TU müssen ihr Konzessionsgesuch via Formular frühestens 10 und spätestens 3 Monate vor dem beantragten Gültigkeitsbeginn beim BAV elektronisch einreichen.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/fachthemen/konzessionen.html