Personenbeförderungskonzession

Zwei Passagiere besteigen einen Zug der SBB.
Um Personen befördern zu dürfen brauchen Transportunternehmen eine Konzession des Bundes.
©MGB

Transportunternehmen (TU), welche regelmässig und gewerbsmässig Personen befördern, benötigen dafür in den meisten Fällen eine Konzession des Bundes. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt, erneuert, ändert oder überträgt Konzessionen oder einzelne Konzessionsrechte. Die TU müssen ihr Konzessionsgesuch via Formular frühestens 10 und spätestens 3 Monate vor dem beantragten Gültigkeitsbeginn beim BAV elektronisch einreichen. Das Gesuch muss gemäss Art. 12 der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB) die folgenden Angaben enthalten: SR 745.11 - Verordnung vom 4. November 2009 über die Personenbeförderung (VPB) - Anhang VI).

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/fachthemen/konzessionen.html