Personenbeförderungskonzession

Unternehmen, die regelmässig und gewerbsmässig Personen befördern, brauchen dafür in der Regel eine Konzession des BAV.

Zwei Passagiere besteigen einen Zug der Matterhorn Gotthard Bahn.
Um Personen befördern zu dürfen brauchen Transportunternehmen eine Konzession des Bundes.
© MGB

Transportunternehmen (TU), welche regelmässig und gewerbsmässig Personen befördern, benötigen dafür in den meisten Fällen eine Konzession des Bundes. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt, erneuert, ändert oder überträgt Konzessionen oder einzelne Konzessionsrechte. Die TU müssen ihr Konzessionsgesuch via Formular frühestens 10 und spätestens 3 Monate vor dem beantragten Gültigkeitsbeginn beim BAV elektronisch einreichen.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/fachthemen/konzessionen.html