Unter dem Titel Cargo sous terrain (CST) plant die privatrechtliche Cargo sous terrain AG den Bau eines unterirdischen Tunnelsystems für den Gütertransport.

Mit dem Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport, das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, hat der Bund die Rechtsgrundlage für eine vollautomatische unterirdische Gütertransportanlage im Mittelland geschaffen. Initiantin des Projekts ist die Firma Cargo sous terrain (CST) AG. Weil CST erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat, hat der Bund im Sachplan Verkehr einen neuen Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG) erarbeitet.
Der SUG besteht aus zwei Teilen. Der Konzeptteil befasst sich mit den Grundsätzen der Planung des unterirdischen Gütertransports. Die Objektblätter zeigen die räumlichen Auswirkungen der konkreten Vorhaben auf. Die Erläuterungen geben Auskunft zum Verfahren und zur durchgeführten Anhörung.
Die vier Objektblätter des SUG enthalten den Korridor, in welchem die zukünftige Anlage zu liegen kommen soll, sowie die Perimeter für die Verteilzentren (Hubs) für den geplanten Streckenabschnitt zwischen Härkingen und Zürich. Die Kantone legen die konkrete Linienführung des Tunnels sowie die Standorte der Hubs in ihren Richtplänen fest. Weiter werden die Standorte der Zwischenangriffe während des Baus sowie die spezifischen Projektdeponien in den Objektblättern festgelegt.