Sachplan Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG)

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Unter dem Titel Cargo sous terrain (CST) plant die privatrechtliche Cargo sous terrain AG den Bau eines unterirdischen Tunnelsystems für den Gütertransport.

Mit dem Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport (UGüTG), das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, hat der Bund dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen.

Weil Cargo sous terrain relevante Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat, erarbeitet der Bund im Sachplan Verkehr einen neuen Teil unterirdischer Gütertransport (SUG). Darin werden die raumplanerischen Interessen zwischen CST, Bund und Kantonen abgestimmt. Der SUG enthält die Linienführung (Korridor) der unterirdischen Güterverkehrsstrecke sowie die Perimeter der Verteilzentren (Hubs). Die Kantone setzen die Standorte der Hubs in ihren Richtplänen fest.

Das Verfahren zur Erarbeitung des SUG dauert voraussichtlich bis Ende 2024 und betrifft vorerst nur die erste Teilstrecke von CST von Härkingen nach Zürich.

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