Energie-Mangellage

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Eine Strom-Mangellage in der Schweiz hätte auch Auswirkungen auf den öV.
© VBZ/ZVG

Das Szenario einer Strom-Mangellage gehört seit längerem zu den potenziellen Risiken für die Gesellschaft und Wirtschaft der Schweiz und damit auch für den Verkehr. Durch den Krieg in der Ukraine und weitere Entwicklungen hat es sich akzentuiert. Die primäre Verantwortung für die Stromversorgung liegt bei den Unternehmen. Das gilt auch für die Transportunternehmen.

Massnahmen zur Einschränkung des Stromverbrauchs werden auf Basis politischer Entscheide (Bundesrat) ergriffen.

Sollte der Strom wegen einer Mangellage für Grossverbraucher kontingentiert werden müssen, würden für den öV besondere Bestimmungen gelten. Stromsparvorgaben für den gesamten öV würden auf Basis einer Bewirtschaftungsverordnung so umgesetzt, dass die Bedürfnisse des öV sowie des Schienengüterverkehrs möglichst gut berücksichtigt werden können. Die Bewirtschaftungsverordnung basiert auf dem Bewirtschaftungsmodell öV bei einer Strommangellage, das die Branche erarbeitet hat.  

Federführend für die Verordnung ist das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist federführend für die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (KOVE). Es steht im Ereignisfall der federführenden Stelle zur Koordination und Abstimmung von Massnahmen im Verkehrswesen zur Verfügung.

Das BAV hat im September 2022 in seiner Rolle als KOVE-Koordinatorin die SBB und Postauto beauftragt, als öV-Systemführer für eine branchenweit koordinierte Vorbereitung zu sorgen. Sollte es zu einer Mangellage kommen, wären SBB und Postauto als Systemführerinnen auch für einheitliche operative Massnahmen zur Bewältigung verantwortlich – dies analog zur Corona-Pandemie, wo sich dieses Vorgehen sehr bewährt hat.

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