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Das Szenario einer Strom-Mangellage gehört seit längerem zu den potenziellen Risiken für die Gesellschaft und Wirtschaft der Schweiz und damit auch für den Verkehr. Durch den Krieg in der Ukraine und weitere Entwicklungen hat es sich akzentuiert. Die primäre Verantwortung für die Stromversorgung im Bereich des öffentlichen Verkehrs (öV) liegt bei den Unternehmen. Das gilt auch für die Transportunternehmen.
Massnahmen zur Einschränkung des Stromverbrauchs werden auf Basis politischer Entscheide (Bundesrat) ergriffen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist federführend für die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (KOVE). Es präsidiert das KOVE-Leitungsorgan und führt eine Geschäftsstelle. Das Leitungsorgan steht im Ereignisfall der federführenden Stelle zur Koordination und Abstimmung von Massnahmen im Verkehrswesen zur Verfügung.
Das BAV hat Anfang September 2022 in seiner Rolle als KOVE-Koordinatorin die SBB und Postauto beauftragt, als öV-Systemführer für eine branchenweit koordinierte Vorbereitung zu sorgen. Sollte es zu einer Mangellage kommen, wären SBB und Postauto als Systemführer auch für einheitliche operative Massnahmen zur Bewältigung verantwortlich – dies analog zur Corona-Pandemie, wo sich dieses Vorgehen sehr bewährt hat.
Sollte der Strom wegen einer Mangellage für Grossverbraucher kontingentiert werden müssen, würden für den öV besondere Bestimmungen gelten. Diese basieren auf dem Bewirtschaftungsmodell öV bei einer Strommangellage, das die SBB als Systemführerin und Betreiberin eines eigenen Stromnetzes mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und dem BAV erarbeitet. Die Aufrechterhaltung des öV würde in einer separaten Verordnung geregelt.
KOVE - Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle