Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr
Reisende mit Beeinträchtigung sollen den öffentlichen Verkehr (öV) selbständig nutzen können. Das BAV begleitet die Transportunternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Gesetzliche Grundlagen
Die Gleichstellung behinderter und beeinträchtigter Menschen ist in der Bundesverfassung und im Behindertengleichstellungsgesetz verankert.
Planungsanweisung Behindertengleichstellungsgesetz
Zur einheitlichen BehiG-Umsetzung bei der Eisenbahn-Infrastruktur wurde vom BAV die «Planungsanweisung BehiG» entwickelt.
Studien zur Normenentwicklung
Das BAV hat verschiedene Studien in Auftrag gegeben, die die nötigen Grundlagen für einen barrierefreien öffentlichen Verkehr liefern.
Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Grundlagen
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
Mühlestrasse 6
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