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Veröffentlicht am 10. Juni 2025

Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr

Reisende mit Beeinträchtigung sollen den öffentlichen Verkehr (öV) selbständig nutzen können. Das BAV begleitet die Transportunternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. 

Ein Mann im Rollstuhl öffnet die Türe eines Zuges um einzusteigen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Gleichstellung behinderter und beeinträchtigter Menschen ist in der Bundesverfassung und im Behindertengleichstellungsgesetz verankert.

Planungsanweisung Behindertengleichstellungsgesetz

Zur einheitlichen BehiG-Umsetzung bei der Eisenbahn-Infrastruktur wurde vom BAV die «Planungsanweisung BehiG» entwickelt.

Studien zur Normenentwicklung

Das BAV hat verschiedene Studien in Auftrag gegeben, die die nötigen Grundlagen für einen barrierefreien öffentlichen Verkehr liefern.

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Grundlagen
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen