Für Instandhaltungs- und Umbauarbeiten bei Seilbahnen gelten je unterschiedliche rechtliche Bestimmungen. In der Richtlinie 4 zeigt das BAV auf, wie sich Instandhaltung und Umbau abgrenzen, in welchen Fällen bei einem Umbau ein Bewilligungsverfahren nötig ist und welche Dokumentation in den einzelnen Fällen erstellt werden muss.
![Ein Seilbahnmechatroniker kontrolliert eine Anlage.](/bav/de/home/verkehrsmittel/seilbahnen/bau-umbau-von-anlagen/instandhaltung-umbau/_jcr_content/par/image/image.imagespooler.jpg/1721290350814/Instandhaltung und Umbau (c) SDBB.jpg)
© SDBB / CSFO, Frederic Meyer