Für Instandhaltungs- und Umbauarbeiten bei Seilbahnen gelten je unterschiedliche rechtliche Bestimmungen. In der Richtlinie 4 zeigt das BAV auf, wie sich Instandhaltung und Umbau abgrenzen, in welchen Fällen bei einem Umbau ein Bewilligungsverfahren nötig ist und welche Dokumentation in den einzelnen Fällen erstellt werden muss.