Gestützt auf Seilbahngesetz, Seilbahnverordnung und Personenbeförderungsgesetz erteilt das BAV Plangenehmigungen für den Bau von Seilbahnen. Auf der gleichen Basis werden Betriebsbewilligungen für den Betrieb neuer und erneuerter Anlagen erteilt. Die hierfür wichtigsten Grundsätze sind in den Richtlinien 1 (Plangenehmigung und Konzessionen) und 2 (Betriebsbewilligung) zusammengefasst.