Kann ich ein Schiff aus dem Ausland importieren? Was ist dabei besonders zu beachten?

Schiffe, die den schweizerischen Bestimmungen entsprechen, können vom Ausland in die Schweiz importiert und in der Schweiz zugelassen (immatrikuliert) werden. Im Rahmen der Immatrikulation wird ein Kennzeichen zugeteilt. Die anwendbaren Bestimmungen sind in der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) aufgeführt. Die BSV legt insbesondere fest, dass für Sportboote die Anforderungen der EU-Richtlinie 2013/53/EU gelten. Wird ein Schiff mit einem Verbrennungsmotor angetrieben oder verfügt es über einen motorgetriebenen Generator zur Erzeugung elektrischer Energie, so kommt zusätzlich die Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm) zum Tragen.

Bei der Einfuhr muss ein Schiff verzollt werden. Weitere Informationen gibt Ihnen die Eidgenössische Zollverwaltung.

Ein kennzeichnungspflichtiges Schiff (Art. 16  BSV) benötigt einen schweizerischen Schiffsausweis. Dieser wird von dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt ausgestellt. Der Schiffsausweis wird erteilt, wenn

  • das Schiff den Bauvorschriften entspricht;
  • der Haftpflichtversicherungsnachweis vorliegt;
  • die Verzollung oder Abgabenbefreiung nachgewiesen ist;
  • das Schiff geprüft worden ist.

Es kann weitere kantonale Regeln zur Zulassung von Schiffen geben (zum Beispiel Nachweis eines Standplatzes). Weitere Informationen kann Ihnen das Schifffahrtsamt des Kantons geben, in dem das Schiff seinen Standort haben soll.

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 16

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 96

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 97

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 148g

Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern

Links:

Eidgenössische Zollverwaltung

vks Liste der Schifffahrtsämter

EU-Richtlinie 2013/53/EU

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/804-v.html