Welches Amt ist zuständig für die Zulassung von Schiffen in der Schweiz?

Die kantonalen Schifffahrtsämter sind für die Zulassung von Schiffen auf schweizerischen Gewässern zuständig. Ausgenommen davon sind Schiffe der eidgenössisch konzessionierten Schifffahrtsunternehmen. Diese werden vom Bundesamt für Verkehr (BAV) zugelassen.

Das kantonale Schifffahrtsamt oder das BAV stellt einen Schiffsausweis aus, wenn das Schiff alle Vorschriften erfüllt. Serienmässig hergestellte Schiffe können auch typengeprüft werden. Diese typengeprüften Schiffe müssen vor der erstmaligen Erteilung des Schiffsausweises nicht einzeln geprüft werden.

Auf dem Rhein unterhalb von Rheinfelden sind für Schiffe von über 20 m Länge oder mit einem Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang von 100 m3 oder mehr sowie für alle Fahrgastschiffe, Schlepp -und Schubschiffe, und Gefahrgutschiffe die Schweizerischen Rheinhäfen (Schiffsuntersuchungskommission) zuständig. Schiffe, die kürzer als 20 m sind oder bei denen das Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang kleiner als 100 m3 ist, werden durch die zuständige kantonale Stelle (Schifffahrtsamt oder -polizei) zugelassen.

Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt ist für Hochseejachten, Kleinboote in ausländischen Gewässern und Hochseeschiffe verantwortlich.

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 97

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 100

Verordnung über die Typenprüfung von Schiffen

Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee Art. 6

Bundesgesetz über das Schiffsregister Art. 1

Seeschifffahrtsgesetz Art. 8

Links:

vks Liste der Schifffahrtsämter

vks Typenprüfstelle

Schweizerische Rheinhäfen

Schweizerisches Seeschifffahrtsamt

Rheinschiffsuntersuchungsordnung, siehe § 1.02

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/801-v.html