Eine Abgaswartung - was ist das?

Die Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm) definiert den Begriff "Abgasnachuntersuchung", welche umgangssprachlich auch "Abgaswartung" genannt wird. Die Abgasnachuntersuchung beinhaltet insbesondere die Kontrolle aller erforderlichen Einstellungen sowie die Instandstellung oder den Ersatz defekter und abgenützter Teile.

Unter einer Abgasnachuntersuchung versteht die Behörde eine periodische Wartung aller abgasrelevanten Systeme am Motor, bei der die Einstellungen nach den Angaben des Herstellers vorgenommen, alle emissionsrelevanten Teile überprüft und die notwendigen Wartungsarbeiten durchgeführt werden.

Der Mindestumfang der Abgasnachuntersuchung an Fremdzündungs- (Benzin- oder auch Ottomotoren) und an Selbstzündungsmotoren (Dieselmotoren) richtet sich nach den Vorgaben in Anhang 1 Ziffer 6 der Ausführungsbestimmungen zur VASm (AB-VASm). Sofern vom Hersteller zur Gewährleistung einer einwandfreien Wartung zusätzliche oder abweichende Vorgaben über den Umfang und die Periodizität der Abgasnachuntersuchung vorliegen, sind diese zu berücksichtigen.

Gesetze::

Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern Art. 2

AB-VASm Art. 4

AB-VASm Anhang 1

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/609-v.html