Ich bin neu vom Ausland in die Schweiz gezogen und besitze einen ausländischen Schiffsführerausweis für Motorboote und/oder Segelboote. Gilt mein ausländischer Führerausweis auch in der Schweiz?

Bei Umzug gelten während der ersten zwölf Monate die gleichen Regelungen wie beim vorübergehenden Aufenthalt (z.B. Ferien) in der Schweiz (siehe Frage 204). Nach zwölf Monaten Aufenthalt benötigt eine Person, die in der Schweiz wohnhaft ist, zum Führen eines Schiffes einen schweizerischen Führerausweis. Ein ausländischer oder internationaler Ausweis kann in einen schweizerischen Ausweis umgetauscht werden, wenn er in einem Land ausgestellt wurde, das im Rundschreiben Nr. 54-1 erwähnt ist, und den im Rundschreiben genannten Bedingungen entspricht.

Der prüfungsfreie Umtausch von Ausweisen aus Ländern, die nicht im Rundschreiben Nr. 54-1 erwähnt sind, ist nicht möglich. Das bedeutet, dass zum Erwerb eines schweizerischen Schiffsführerausweises sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung abzulegen ist.

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 91a

Links:

Rundschreiben Nr. 54-1 (PDF, 147 kB, 16.04.2021)

Liste der kantonalen Schifffahrtsämter

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/203-f.html