Ich möchte in der Schweiz Ferien machen. Gilt mein ausländischer Führerausweis?

Ja, ein ausländischer Führerausweis gilt bei vorübergehendem Aufenthalt für das Führen von Schiffen der Kategorie, die in dem ausländischen Führerausweis genannt ist. Auch internationale Führerausweise gemäss der ECE-Resolution Nr. 40 werden bei vorübergehendem Aufenthalt in der Schweiz anerkannt. Ausserdem muss das Mindestalter von 14 Jahren für Segelschiffe und 18 Jahre für Schiffe mit Maschinenantrieb (mehr als 6 kW) beachtet werden.

Die Liste der Länder, welche die ECE-Resolution Nr. 40 unterzeichnet haben, können Sie unter dem nachfolgenden Link in englischer und französischer Sprache einsehen:

http://www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html

Auf dem Bodensee werden Ausweise, die in einem Bodenseeuferstaat ausgestellt wurden, auch wenn sie nicht direkt für den Bodensee gültig sind, sowie internationale Führerausweise gemäss der ECE-Resolution Nr. 40, für eine Dauer von 30 Tagen pro Kalenderjahr anerkannt (aber nicht auf dem Rhein oberhalb von Schaffhausen). Durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde eines Bodenseeuferstaates (in der Schweiz ein kantonales Schifffahrtsamt) ist nachzuweisen, an welchen Tagen die Anerkennung gilt.

Weitere Informationen zum ICC, die ECE-Resolution Nr. 40 finden Sie hier (Englisch/ Französisch):

Guidelines to resolution No. 40

Directives concernant la résolution no 40

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 91

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 12.09

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 12.10

Internationales Reglement über die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee Artikel 72

Links:

Rundschreiben Nr. 45

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/204-f.html