Das amtliche Radarpatent gilt auf allen Gewässern der Schweiz einschliesslich der Grenzgewässer. Die amtliche Radarfahrtberechtigung gilt nur auf den Gewässern, für die der Schiffsführer geprüft wurde. Weiter berechtigt ein Radarpatent den Inhaber, Instruktor für die Ausbildung zur amtlichen Radarfahrtberechtigung zu sein. Siehe dazu Frage 133.
Was ist der Unterschied zwischen einem amtlichen Radarpatent und einer amtlichen Radarfahrtberechtigung?