Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene: Anpassungen und Ergänzungen 2022

Das Bundesamt für Verkehr hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung die Anhörung der Kantone nach Art. 19 RPV für die Anpassungen und Ergänzungen 2022 des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene eröffnet. Die Anpassungen und Ergänzungen 2022 betreffen die Aufnahme von drei Werkstätten in die Objektblätter (OB):

  • Nouvel établissement vaudois (NEVA) mit zwei Standorten in den Gemeinden Yverdon-les-Bains und Aigle (Kanton Waadt, OB 3.7 und 7.3),
  • Die Werkstätten in Bätterkinden (Kanton Bern, OB 4.2),
  • Die Werkstätten in Oberburg (Kanton Bern, Streichung des Projekts von Chliforst Nord in OB 4.1 und Aufnahme von Oberburg in OB 4.6).

Die betroffenen kantonalen Fachstellen werden beauftragt, die interessierten kantonalen, regionalen und kommunalen Stellen anzuhören und die Information und Mitwirkung der Bevölkerung sicherzustellen (Art. 19 Abs. 2 RPV). Um den Terminplan zu vereinfachen, möchten wir die Vernehmlassungen gemäss Art. 19 und 20 RPV miteinander verbinden. Deshalb bitten wir Sie auch, uns auf allfällige Widersprüche zu Ihren geltenden kantonalen Richtplänen hinzuweisen (Art.20 RPV). Sollten sich aus diesen beiden parallel stattfindenen Konsultationen (Art. 19 und Art. 20 RPV) neue Erkenntnisse ergeben, werden wir im Herbst trotzdem noch eine zweite Anhörung durchführen.

Die Unterlagen stehen nur elektronisch zur Verfügung.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme, vorzugsweise in elektronischer Form (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) bis spätestens 30. September 2022 an:

sachplan.verkehr@bav.admin.ch oder

Bundesamt für Verkehr
Sektion Planung
3003 Bern

Weiterführende Informationen

Begleitbrief

Bundesblatt

Objektblätter

Fiches d'objets

Erläuterungsberichte

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/vernehmlassungen/abgeschlossene-vernehmlassungen/sis-6-1-anpassungen-2022.html