Öffentlicher Verkehr ist für Menschen mit Behinderung vielerorts, aber noch nicht überall zugänglich

Bern, 29.03.2023 - Im öffentlichen Verkehr (öV) sind in den letzten Jahren viele Anlagen und Fahrzeuge so angepasst worden, dass Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität selbständig reisen können. Der grösste Handlungsbedarf besteht weiterhin bei den Bushaltestellen. Auch bei den Bahnhöfen sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist Ende 2023 Lücken absehbar. Dies geht aus dem Bericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29.03.2023 verabschiedet hat.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hält fest, dass der öV spätestens ab Ende 2023 barrierefrei und damit für Menschen mit Behinderung grundsätzlich autonom nutzbar sein muss. Auch Personen mit altersbedingter Beeinträchtigung, die vom BehiG miterfasst sind, können so den öV besser benutzen. Für die Umsetzung sind grundsätzlich die Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiber verantwortlich, bei den Bushaltestellen die Kantone und Gemeinden. Mit einem Postulat des damaligen Nationalrats Matthias Reynard wurde der Bundesrat im Jahr 2020 beauftragt, eine Übersicht zum Umsetzungsstand zu erstellen und aufzuzeigen, wann und wie die verbleibenden Lücken geschlossen werden.

Wie die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) bei den Transportunternehmen erhobenen Daten zeigen, sind in den letzten Jahren viele öV-Haltepunkte so angepasst und viele Fahrzeuge so beschafft worden, dass Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität selbständig reisen können. So werden beispielsweise Busse und Eisenbahnwagen sowie der konzessionierte Personen-Schiffsverkehr bis Ende 2023 grösstenteils BehiG-konform sein. Auch die eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen haben grosse Fortschritte erzielt. Lücken bei der fristgerechten BehiG-Umsetzung sind in erster Linie bei den Bushaltestellen und teilweise bei den Bahnhöfen und Tramhaltestellen absehbar. Bei den Bushaltestellen wird per Ende 2023 nur etwa ein Drittel den Vorgaben entsprechen. Hier besteht für Kantone und Gemeinden als verantwortliche Strassen- und damit Haltestelleneigentümer noch ein grosser Handlungsbedarf.

Bei der Eisenbahn werden per Ende 2023 rund 60 Prozent der Bahnhöfe für Menschen mit Beeinträchtigung autonom nutzbar sein. Weil die Bahnen die wichtigsten Stationen prioritär anpassen, können über 80 Prozent der Reisenden davon profitieren. Rund 500 Bahnhöfe werden erst nach Ende 2023 baulich angepasst sein. Handlungsbedarf verbleibt auch bei den eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen. Menschen mit Beeinträchtigungen können per Ende 2023 rund drei Viertel dieser Anlagen autonom nutzen.

Zwingende Alternative ab Ende 2023

Wo die autonome Benutzung des öV durch Menschen mit Beeinträchtigung nicht bis Ende 2023 möglich wird, haben die konzessionierten Unternehmen abgestimmt mit den Haltestelleneigentümern Überbrückungsmassnahmen zu gewährleisten. Bei öV-Anlagen, die aus Verhältnismässigkeitsgründen gar nicht angepasst werden, müssen die Unternehmen Ersatzlösungen anbieten. In beiden Fällen steht Unterstützung durch Personal der Transportunternehmen im Vordergrund.


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