Für behindertengerechte Bahnhöfe sind weitere Anstrengungen der Bahnen nötig

Bern, 04.02.2021 - Von rund 1800 Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltstellen in der Schweiz sind inzwischen 873 für Gehbehinderte und körperlich beeinträchtigte Menschen selbständig benutzbar – das sind 54 mehr als im Vorjahr. Sie entsprechen dem Behindertengleichstellungsgesetz. Das geht aus dem neuen Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) hervor. Unternehmen, welche die gesetzliche Frist bis 2023 nicht einhalten können, müssen einen Umsetzungsplan einreichen. Damit sollen weitere Verzögerungen vermieden werden.

Bis Ende 2023 müssen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen der Schweiz baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) angepasst werden, soweit solche Anpassungen verhältnismässig sind. Für die Umsetzung sind die Bahnen bzw. die Infrastrukturbetreiberinnen verantwortlich. Zu deren Unterstützung hat das BAV 2017 das «Umsetzungsprogramm BehiG» gestartet.

Wie der neue Standbericht zeigt, entsprach Ende 2019 knapp die Hälfte der Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen den BehiG-Vorgaben: Von 1800 können 873 Stationen von Gehbehinderten und körperlich beeinträchtigten Menschen autonom benutzt werden. Das sind 54 mehr als im Vorjahr. Weil bisher vor allem die grossen Bahnhöfe saniert wurden, führt dies dazu, dass 66 Prozent aller Reisenden davon profitieren. Gemäss den Umsetzungsplänen der Bahnen wird sich der Anteil der Passagiere, die autonom reisen können, bis 2023 auf mindestens 86 Prozent erhöhen.

Bei rund 323 Projekten werden die Bahnen trotz mehrfacher Intervention des BAV die Anpassungsfrist von Ende 2023 voraussichtlich verpassen. Das entspricht 18 Prozent der Bahnhöfe. Die betroffenen Unternehmen geben als Grund fehlende Ressourcen bei Planung und Personal an. Für alle Projekte, deren Baubeginn erst nach Abschluss der Frist angesetzt ist, hat das BAV verbindliche Termin- und Finanzierungspläne eingefordert. Damit sollen weitere Verzögerungen möglichst vermieden werden. Für 240 Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen liegen diese Pläne vor. Bei rund 7 Prozent der Bahnhöfe und Haltestellen erweist sich eine bauliche Anpassung als unverhältnismässig, weil u.a. das Passagieraufkommen im Verhältnis zu den Kosten sehr klein ist. Hier müssen spätestens Ende 2023 Ersatzmassnahmen angeboten werden. Dabei steht die Hilfestellung durch Personal des Unternehmens im Vordergrund.

Das BAV wird die Bahnen bei der Umsetzung des BehiG weiterhin eng begleiten. Die Anpassungen sollen mit den laufenden Eisenbahn-Ausbauprogrammen und dem ordentlichen Substanzerhalt koordiniert werden, damit jeder Bahnhof und jede Eisenbahn-Haltestelle möglichst nur einmal umgebaut wird.

Von der Umsetzung des BehiG an den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen profitieren alle Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen: Das Ein- und Aussteigen wird so bequemer. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Seniorinnen und Senioren, Passagiere mit viel Gepäck oder Kinderwagen sowie für Reisende, die beispielsweise nach einem Unfall an Krücken gehen, ist der stufenfreie Perronzugang und der niveaugleiche Einstieg in die Fahrzeuge besonders wichtig. Dadurch wird es für diese Personen möglich, den öffentlichen Verkehr selbständig zu benützen.


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