BAV unterstützt öV und Schienengüterverkehr während Corona-Pandemie mit Sondermassnahmen

Bern, 20.03.2020 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will dazu beitragen, dass die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (öV) und des Schienengüterverkehrs während der Corona-Pandemie zahlungsfähig bleiben und sich auf die Aufrechterhaltung des Betriebs konzentrieren können. Es hat deshalb Sondermassnahmen bei der Finanzierung und für das Bahn- und Trampersonal beschlossen. Zudem hat das BAV die Betriebskontrollen und Audits im Rahmen der Sicherheitsüberwachung vorübergehend ausgesetzt. Der sichere öV-Betrieb bleibt gewährleistet.

Der öV und der Schienengüterverkehr nehmen in der Corona-Pandemie eine wichtige Versorgungsfunktion ein: Dank dem Grundangebot im öV ist sichergestellt, dass die unbedingt notwendige Mobilität, z. B. der Arbeitsweg für Arbeitnehmer mit Präsenzpflicht am Arbeitsort weiterhin sichergestellt ist. Der Schienengüterverkehr leistet einen wichtigen Beitrag dafür, dass die Bevölkerung auch weiterhin mit genügend Lebensmitteln und weiteren wichtigen Gütern versorgt wird und dass die Industrie in der Schweiz und in Europa ihre Produktion fortführen kann.

  • Das BAV hat deshalb sofort wirksame Sondermassnahmen bei der Finanzierung beschlossen. Mit diesen wird in allen subventionierten Verkehrsbereichen (Regionaler Personenverkehr, Bahninfrastruktur und Schienengüterverkehr) sichergestellt, dass die Unternehmen finanziell liquid und damit handlungsfähig bleiben. Dies wird beispielsweise über vorgezogene Teilzahlungen oder vorübergehende höhere Auszahlungen erreicht. Mittel- und längerfristige Finanzierungsmassnahmen werden erarbeitet, sobald der Bedarf analysiert und geklärt ist.
  • Der alpenquerende Schienengüterverkehr wird zusätzlich entlastet durch eine temporäre Anpassung der Geschäftsbedingungen: Transportieren die Bahnen mehr Güter als geplant, können sie für diese Zusatzmengen beim BAV  zusätzliche Abgeltungen beantragen. Unterschreiten sie die Planmengen, verzichtet der Bund auf die sonst übliche Abgeltungs-Kürzung. Diese Anpassungen gelten bis auf weiteres.
  • Das BAV hat den Bahnen zudem mitgeteilt, dass Lokführer und weiteres Personal mit abgelaufenen medizinischen Tauglichkeits-Attests sowie abgelaufenen Bescheinigungen zur Fachkompetenz aufgrund sich abzeichnender Ressourcenengpässe bis auf weiteres eingesetzt werden darf. Voraussetzung ist, dass den Bahnen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Einschränkung der medizinischen Tauglichkeit vorliegen könnte. Zudem hat das BAV ein Merkblatt erarbeitet zur Anwendung des Arbeitszeitgesetzes in der gegenwärtigen ausserordentlichen Lage. Dieses ist auf der BAV-Homepage zu finden.
  • Weiter setzt das BAV seine Tätigkeiten der Sicherheitsüberwachung wie Betriebskontrollen und Audits vorübergehend aus. Dies ermöglicht es den Transportunternehmen, sich voll und ganz auf den Betrieb zu konzentrieren. Für den Schienengüterverkehr entfallen Verzögerungen auf der Strecke, die sich bei Betriebskontrollen ergeben können. Die Aussetzung gilt vorerst bis Mitte April 2020. Der sichere Betrieb des öffentlichen Verkehrs liegt in der Verantwortung der Transportunternehmen und bleibt weiterhin gewährleistet.


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