Der Bund hat sich verpflichtet, öV-Unternehmen finanziell zu unterstützen, die von der Covid-19-Krise und dem damit verbundenen Einbruch der Passagierzahlen betroffen sind. Das BAV hat die Beträge festgelegt, mit denen die Verluste im Jahr 2020 im Regional-, Orts- und touristischen Verkehr abgefedert werden. Insgesamt belaufen sich die Finanzhilfen des Bundes für das erste Jahr der Pandemie auf 118 Millionen Franken und kommen 59 Unternehmen in allen Regionen zugute.
Covid-19-Hilfen: Das BAV unterstützt 59 öV-Unternehmen
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Mit diesen Zahlungen setzt das Bundesamt für Verkehr (BAV) das Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs (öV) in der Covid-19-Krise um. Das Parlament hatte die Massnahmen im Oktober 2020 genehmigt und im Dezember 2021 erneuert. Für das Jahr 2020 entrichtet der Bund
- knapp 83 Millionen Franken an 30 Unternehmen des regionalen Personenverkehrs (RPV),
- ungefähr 31 Millionen Franken an 23 Unternehmen des Ortsverkehrs,
- sowie 4 Millionen Franken an 15 Unternehmen des touristischen Verkehrs (vor allem Schifffahrt oder Seilbahnen).
Werden die in mehreren Bereichen tätigen Unternehmen nur einmal gezählt, so beläuft sich die Gesamtzahl der begünstigten Unternehmen auf 59. Details finden sich in der unten verlinkten Tabelle.
Zuerst Reserven ausschöpfen
Da mehrere Stellen involviert waren, dauerte die Berechnung der Abgeltungen länger als bei Autoverlad, Infrastruktur und Schienengüterverkehr (vgl. Box). Im RPV mussten die endgültigen, von der jährlichen Generalversammlung genehmigten Rechnungsabschlüsse der Unternehmen für das Jahr 2020 abgewartet werden. Diese lagen erst im Sommer 2021 vor. Für den Ortsverkehr und den touristischen Verkehr, die normalerweise nicht vom Bund subventioniert werden, mussten die Kantone vorab erste Abklärungen durchführen, bevor sie die Anträge an das BAV weiterleiten konnten.
Die gezahlten Beträge sind tiefer als ursprünglich erwartet. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Transportunternehmen verpflichtet sind, zur Deckung von Ertragsausfällen zuerst ihre Reserven aufzulösen, bevor sie eine Finanzhilfe des Bundes beantragen können. Diese Bedingung dürfte dazu beigetragen haben, dass nach dem ersten Jahr der Pandemie weniger Unterstützungsgesuche gestellt wurden.
Für das Jahr 2021 mehr Anträge erwartet
Da die Reserven der Unternehmen im Vorjahr ganz oder teilweise aufgebraucht wurden, ist damit zu rechnen, dass für das Jahr 2021 mehr Transportunternehmen Finanzhilfen des Bundes beantragen werden. Informationen zum Vorgehen sind auf der Website des BAV zu finden.
Autoverlad, Bahninfrastruktur und SchienengüterverkehrIn den Bereichen Autoverlad, Infrastruktur und Schienengüterverkehr gewährt ausschliesslich der Bund Covid-19-Hilfen
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Links:
Tabelle Covid-19-Abgeltungen 2020 für den öV (XLSX, 134 kB, 09.02.2022)
Anhang Covid-19-Unterstützung im Personenverkehr 2021
BAV-News Nr. 96 Februar 2022