Corona-Hilfen, Regionalverkehr, Planung …

… und weitere Themen in Kürze.

Reisende mit Masken im halbleeren SBB-Bahnhof Basel.
Im Jahr 2021 verzeichnet der öV weiterhin weniger Fahrgäste und finanzielle Einbusse wegen der Corona-Krise.
© BAV

Corona-Hilfen für 2021: Die Folgen der Corona-Krise führen im öffentlichen Verkehr weiterhin zu finanziellen Einbussen. Um sie abzufedern, schlägt der Bundesrat dem Parlament für das Jahr 2021 ein Massnahmenpaket analog zum Vorjahr vor. Der Bund soll demnach neben dem Regional- und Güterverkehr auch gewisse touristische öV-Angebote sowie den Ortsverkehr unterstützen. Das hat der Bundesrat am 3. November beschlossen. Das Parlament wird sich in der kommenden Wintersession mit diesem Geschäft befassen.

Mobilität in der Corona-Zeit: Anfang 2021 wurden pro Person durchschnittlich fast ein Drittel weniger Kilometer zurückgelegt als noch unmittelbar vor der ersten Welle der Corona-Pandemie. Besonders stark war der Rückgang mit minus 52% bei den ÖV-Distanzen, deutlich schwächer beim motorisierten Individualverkehr mit minus 27%. Kaum verändert haben sich die Fuss- und Velodistanzen. Dies geht aus einer Studie der Bundesämter für Statistik (BFS) und für Raumentwicklung (ARE) hervor.

Kredit für den Regionalverkehr: Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission für Verkehr des Ständerates ihrem Rat, dem Verpflichtungskredit für den Regionalen Personenverkehr 2022-2025 zuzustimmen. Für diese Periode sind insgesamt 4.35 Milliarden Franken vorgesehen. Der Nationalrat hat diesen Betrag bereits in der Herbstsession gutgeheissen. Der Ständerat wird sich in der Wintersession damit beschäftigen.

Weniger CO2 dank mehr öV: Die Kommission für Verkehr des Ständerates beantragt ihrem Rat, verschiedene Motionen für die Steigerung des Anteils des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr sowie des Angebots im internationalen Schienenpersonenverkehrs zu unterstützen. Die Kommissionsmehrheit fordert, dass entsprechende Massnahmen zum Umweltschutz und zur Dekarbonisierung beitragen sollen.

Planung der Verkehrsinfrastrukturen: Am 20. Oktober hat der Bundesrat «Mobilität und Raum 2050» verabschiedet, den überarbeiteten Programmteil des Sachplans Verkehr. Darin legt der Bund seine Ziele für die Planung von Verkehrsinfrastrukturen fest. Dieses Instrument dient dazu, die verschiedenen Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Schifffahrt, Luftfahrt) in Einklang zu bringen und mit der Raumentwicklung abzustimmen.

Wirtschaftsverkehr in urbanen Räumen: Der Transport von Gütern und Personen für geschäftliche und dienstliche Zwecke ist Voraussetzung für eine funktionsfähige Wirtschaft. Die Schweizer Bevölkerung profitiert täglich davon: Die Regale in den Läden sind aufgefüllt, der Müll wird entsorgt und das Paket mit den online bestellten Kleidern nach Hause geliefert. Dadurch werden aber auch der Verkehr, die Gesellschaft und die Umwelt belastet, insbesondere in den urbanen Räumen. Der Bund hat am 2. November eine Studie dazu veröffentlicht.

Innovation im RPV: Das BAV hat im April an dieser Stelle sein Programm zur Innovationsförderung im regionalen Personenverkehr vorgestellt. Inzwischen konnte für die vier ersten Projektgesuche eine Finanzierung zugesichert werden. Die geförderten Vorhaben decken eine grosse Breite von Themen ab. Allen Projekten gemeinsam ist, dass sie einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit, Attraktivität und Sicherheit des RPV leisten. Dabei spielen die Möglichkeiten der Digitalisierung eine wesentliche Rolle. Eine Beschreibung der Innovationsprojekte und weitergehende Angaben finden sich auf der Programmwebsite.

Stromproduktion: Entlang von Autobahnen und Bahnstrecken könnten mit Solaranlagen an Lärmschutzwänden insgesamt 101 Gigawattstunden (GWh) Strom pro Jahr produziert werden. Dies zeigt ein Bericht, den der Bundesrat am 27. Oktober verabschiedet hat. Zur besseren Nutzung dieses Potenzials braucht es rechtliche Anpassungen. Das UVEK wird diese nun zügig vorbereiten. Es muss unter anderem prüfen, ob die Finanzierung von Investitionen zugunsten der Bahnstromproduktion über den Bahninfrastrukturfonds ermöglicht werden sollte.

Strassengüterabkommen mit Russland: Künftig dürfen Strassenverkehrsunternehmen aus der Schweiz und Russland Gütertransporte zwischen den beiden Ländern sowie Transitfahrten durch die zwei Staaten ohne Genehmigung durchführen. Die Vertreter des Bundes und der Russischen Föderation haben eine entsprechende Anpassung des bilateralen Abkommens unterzeichnet.

 

BAV-News Nr. 94 November 2021

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news/ausgaben-2021/bav-news-november-2021/4.html