Förderung von Innovationsprojekten im regionalen Personenverkehr

Das BAV unterstützt die Innovation im regionalen Personenverkehr (RPV). Es stellt dafür über den Verpflichtungskredit RPV jährlich fünf Millionen Franken zur Verfügung. Diese Mittel sollen praxisnahen Projekten zugutekommen, die zur Steigerung von Attraktivität, Qualität, Wirtschaftlichkeit oder Effizienz des RPV beitragen. Mit straffen Verfahren zur Eingabe von Gesuchen und einem umfassenden Informationsangebot will das BAV dem Förderprogramm Schwung verleihen.

Ein regionaler Zug der SBB (S-Bahn) in einem Bahnhof
Der regionale Personenverkehr muss mit Innovationen auf die aktuellen Herausforderungen reagieren können.
© SBB

Für die Finanzierung von Innovationsprojekten im RPV mussten bis vor kurzem einzelfallweise Lösungen über das Bestellverfahren und die Zahlung von Abgeltungen an die Transportunternehmen gefunden werden. Mit dem Programm zur Förderung der Innovation im regionalen Personenverkehr macht der Bund seine Strategie zur Innovationsförderung klarer und die Finanzierung transparenter.

Wenn der RPV auch zukünftig seine Rolle als Rückgrat der Mobilitätsversorgung wahrnehmen will, muss er mit Innovationen auf die aktuellen Herausforderungen reagieren können. Beispielsweise ist absehbar, dass die Digitalisierung den RPV vom ersten Kundenkontakt über den Betrieb bis zur Abrechnung von Mobilitätsleistungen verändern wird. Darüber hinaus werden der Kostendruck zunehmen und die Nachfrage nach klimaschonenden Mobilitätsleistungen steigen.

Förderung praxisnaher Projekte

In dieser Situation soll die gezielte Förderung von praxisnahen Projekten der Innovation einen Schub verleihen. Unterstützt wird also nicht die Grundlagenforschung, sondern die Anwendung von Erkenntnissen aus der Forschung in Pilot- und Demonstrationsprojekten sowie in Feldtests, Experimenten und Analysen. Das Förderprogramm finanziert mit A-Fonds-perdu-Beiträgen Pilotprojekte zur Umsetzung und Erprobung von innovativen Lösungen. Gefördert werden sollen insbesondere Projekte in folgenden Bereichen:

  • Fahrzeugtechnik und fahrzeugbezogene Anlagen (z. B. Digitalisierung, Automatisierung von Prozessen und Informationsflüssen, Fahrassistenz, Leichtbau)
  • Produktion und Instandhaltung (z. B. Kapazitätsoptimierung, Zugbegleitung, Reinigung/Hygiene, automatischer Betrieb, Fahrzeuginstandhaltung)
  • Angebotskonzept (z. B. Fahrplangestaltung, Verkehrsmittel, multimodale Mobilität, Mobility as a Service)
  • Ticketing (z. B. Verkauf, Tarife, Tarif- und Verkehrsverbünde)
  • Kundenerfahrung (z. B. Fahrgastinformation vor/nach der Reise sowie im Fahrzeug, Dienstleistungen an Bord, Komfort, Nutzung der Fahrzeit)

Partnerschaften möglich

Als Gesuchsteller können konzessionierte Transportunternehmen im regionalen Personenverkehr auftreten. Diese können weitere Partner einbeziehen, beispielsweise aus der Industrie, der Forschung oder der Beratung, die am Projekt mitarbeiten und die möglicherweise sogar die innovative Lösung eingebracht und sie dem Transportunternehmen vorgeschlagen haben.

Die Projekte werden anhand von Eignungskriterien ausgewählt. Die Höhe des Fördergelds richtet sich mehrheitlich nach dem Anteil des Projekts am RPV und dem Kosten-Nutzen-Verhältnis, das von dem Projekt erwartet wird. Die Gesuchsteller haben sich mit Eigenleistungen angemessen am Aufwand zu beteiligen; zusätzliche Fördermittel sind auszuweisen. Wenn aus den Pilotprojekten belastbare Anwendungen für den RPV-Bereich entstehen, werden diese danach über das ordentliche Bestellverfahren finanziert.

Detaillierte Informationen und das Formular zur Anmeldung von Fördergesuchen sind auf der Website des BAV verfügbar.

 

Förderung der Innovation

 

BAV-News Nr. 88 April 2021

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