Für ein nachhaltiges Verkehrssystem im Alpenraum

Die Schweiz hat 2021 und 2022 den Vorsitz der Alpenkonvention sowie des Zürich-Prozesses inne. Dank dieser Doppelpräsidentschaft kann sie die Umwelt- und Verkehrsanliegen im Alpenraum unter einen Hut bringen und die Themen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Verlagerung zusammen mit den anderen Alpenstaaten koordinieren und weiterentwickeln. Nächster Termin ist eine virtuelle Konferenz der Verkehrs- und Umweltministerinnen und -minister im Januar.

Güterzug durch die Alpen
Im Rahmen der Doppelpräsidentschaft will die Schweiz die Themen Klimaschutz und nachhaltiger Verkehr im Alpenraum weiterentwickeln.
© Julian Ryf

Die 1991 unterzeichnete Alpenkonvention war das weltweit erste internationale Abkommen zum Schutz einer Bergregion. Die Schweiz hat die Rahmenkonvention 1999 ratifiziert. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) setzt die Alpenkonvention gemeinsam mit den Umweltministerien der Partnerländer um und entwickelt sie weiter.

Nach der Brandkatastrophe vom 24. Oktober 2001 im Gotthard-Strassentunnel verabschiedeten die Verkehrsministerinnen und -minister der Alpenländer auf Initiative der Schweiz in Zürich eine gemeinsame politische Willenskundgebung. Das Ziel des Zürich-Prozesses ist, den Verkehr durch die Alpen sicherer zu machen und ihn noch stärker von der Strasse auf die Schiene zu verlagern.

Neben der Schweiz nehmen an beiden Gremien Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich und Slowenien teil. In der Alpenkonvention ist auch Monaco Mitgliedsland. Die EU-Kommission ist bei der Alpenkonvention ebenfalls Vertragspartei, beim Zürich-Prozess Beobachterin. Schweizerischerseits liegt die operative Federführung für den Zürich Prozess beim Bundesamt für Verkehr (BAV), bei der Alpenkonvention beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE).

Dekarbonisierung und Kooperation

Die Schweiz will in ihrer Doppelpräsidenten-Rolle die Diskussion um die Dekarbonisierung intensivieren und die alpenweite Zusammenarbeit zum Schutz von Mensch und Umwelt im sensiblen Berggebiet stärken. Es gibt Handlungsbedarf, da sich in den Alpen der Klimawandel schneller und stärker bemerkbar macht als in anderen Regionen Europas. Der Verkehr ist einer der grössten Treiber für den Klimawandel: beinahe 30 Prozent der Treibhausgase im Alpenraum werden durch den Personen- und Güterverkehr verursacht. Entlang der Nord-Süd-Transitachsen in den Alpen sind Bevölkerung und Umwelt zudem auch von Lärm und Schadstoff-Ausstoss des Verkehrs betroffen.

Die Schweiz verfolgt während der Vorsitzperiode der Alpenkonvention mit dem Schwerpunkt Klima einen Fünf-Punkte-Plan: Dieser umfasst den Velotourismus, eine gemeinsame «Klimastunde», das nachhaltige Bauen und Sanieren in den Alpen, die Alpenstädte und die Verlagerungspolitik. Im Jahr 2021 fanden im Rahmen der Alpenkonvention verschiedene Anlässe zu diesen Themen statt. Im Zürich-Prozess werden die Arbeiten für das Management des Schwerverkehrs, für die Sicherheit und für die Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene fortgesetzt und weiterentwickelt.

Krönender Abschluss mit Ministerkonferenz

Schwerpunkt im Jahr 2022 sind die gemeinsamen Konferenzen mit den Verkehrs- und Umweltministerinnen und Ministern der Alpenstaaten. Am 14. Januar 2022 wird ein virtueller Austausch organisiert. Angedacht ist, dass die Teilnehmenden ein Thesenpapier zum Thema Verkehrsverlagerung und Klimapolitik diskutieren. Gestützt darauf soll ein gemeinsamer Aktionsplan mit konkreten Zielen und Umsetzungsprojekten erstellt werden.

Der Aktionsplan soll im Herbst 2022 an einer reellen gemeinsamen Konferenz der Umwelt- und Verkehrsministerinnen und -minister verabschiedet und in den folgenden Jahren umgesetzt werden. Dieses Treffen ist am 7. und 8. September in Brig geplant. In diesem Rahmen wird die Schweiz den Vorsitz der Alpenkonvention an Slowenien übergeben und denjenigen des Zürich-Prozesses an Frankreich.

Der «Follow up Zurich»-Prozess

Schweizer Vorsitz Alpenkonvention

 

BAV-News Nr. 94 November 2021

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