Subventions-Aufsicht neu ausgerichtet

Das BAV hat das Projekt zur Neuausrichtung der Subventions-Aufsicht abgeschlossen. Dieses war im Nachgang zum «Fall Postauto» initiiert worden. Letzte Massnahme war die Aktualisierung und Systematisierung der Controllingkonzepte. Die überarbeiteten Konzepte bieten Gewähr, dass die Subventionsflüsse bestmöglich gesteuert und überwacht werden können.

Postauto Fahrzeuge in einem Busbahnhof
Nach dem «Fall Postauto» hat das BAV die Subventions-Aufsicht neu ausgerichtet; Dieses Projekt ist nun abgeschlossen worden.
© iStock Denis Linine

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat das letzte zentrale Element des Massnahmenpakets umgesetzt, welches im Nachgang zum «Fall Postauto» beschlossen worden war: Für den regionalen Personenverkehr, die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur und die Subventionierung des Güterverkehrs wurden systematisierte Controllingkonzepte entwickelt. Diese halten fest, wie künftig im Controlling-Regelkreis (Bestellung – Leistungserbringung/Monitoring – Analyse/Prüfung Berichterstattung – Massnahmen) die Subventionsflüsse geprüft und überwacht werden.

Zuvor hat das BAV bereits folgende Massnahmen zur Neuausrichtung der Subventions-Aufsicht umgesetzt:

  • Die formelle Genehmigung der Jahresrechnungen der subventionierten Unternehmen durch das BAV wurde aufgehoben. Die Verantwortung dafür, dass die Rechnungsabschlüsse korrekt erstellt und präsentiert werden, wird damit noch klarer als bisher den Transportunternehmen und ihren Revisionsstellen zugewiesen. Das BAV prüft die Jahresrechnungen der subventionierten Unternehmen im Rahmen seiner Controllingtätigkeit punktuell.
  • Die Revision des BAV führt zusätzlich zum Controlling der Abteilung Finanzierung risiko- und stichprobenorientiert vertiefte Prüfungen durch. Dank zusätzlichen Stellen können diese Kontrollen schrittweise ausgebaut werden.
  • Unternehmen, welche jährlich gesamthaft mehr als eine Million Franken an Subventionen erhalten, unterliegen ab 1. Januar 2021 einer jährlichen Spezialprüfung Subventionen, welche sie bei einem zugelassenen Revisor in Auftrag geben müssen.
  • Unternehmen, die mehr als 10 Millionen Franken Abgeltungen im Jahr für den regionalen Personenverkehr und die Infrastruktur erhalten, müssen ihre Jahresrechnungen einer ordentlichen und nicht nur einer eingeschränkten Revision unterziehen lassen.
  • Die Leitungsorgane der Transportunternehmen müssen in einer Deklaration jährlich bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten.

Zudem soll im Rahmen der Vorlage zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes dem Parlament beantragt werden, dass die Transportunternehmen künftig einen anerkannten Rechnungsstandard anwenden müssen.

Einige verbleibende Arbeiten werden in der Linienorganisation erledigt. Insbesondere wird bis Ende Jahr in Absprache mit der Branche eine erste Version einer «Guidance» erarbeitet, welche Klarheit schafft zur Auslegung von Vorgaben in verschiedenen Bereichen.

 

BAV-News Nr. 89 Mai 2021

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