BAV prüft Anpassungen im Konzessionsrecht

Das BAV hat das Konzessionsrecht in den Bereichen Bahninfrastruktur und Personenbeförderung extern überprüfen lassen. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass sich das Instrument der Konzession grundsätzlich bewährt hat und verschiedene Vorteile bietet wie Planungs- und Rechtssicherheit sowie Investitionsschutz. Sie ortet aber auch Verbesserungspotenziale, z. B. im Hinblick auf einfachere Verfahren und inhaltliche Entschlackung. Das BAV wird nun vertieft prüfen, wie es mit den Evaluationsergebnissen und Empfehlungen umgehen will.

Stadtbus auf der Kornhausbrücke in Bern
Eine Konzession ist auch für das öV-Angebot im Ortsverkehr nötig.
© BAV

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird die Ergebnisse und Empfehlungen des externen Evaluationsteams in internen Projektgruppen prüfen und bei Bedarf Anpassungen vorschlagen. Bei der Eisenbahn-Infrastrukturkonzession steht beispielsweise die Einführung der Unternehmenskonzession zur Debatte. Die Konzession wäre dann an einen Infrastrukturbetreiber statt an eine Strecke gebunden. Weitere Themen sind die Konzessionsdauer und die Frage, ob Entscheide zu Erteilung, Änderung, Übertragung, Erneuerung und Widerruf von Infrastrukturkonzessionen beim BAV zentralisiert werden sollen.

Bei der Personenbeförderungskonzession wird das BAV unter anderem eine Differenzierung zwischen bestelltem und unbestelltem Verkehr prüfen. Weiter stellt sich nebst anderem die Frage, ob bei Ausschreibungen im abgeltungsberechtigten Verkehr die Zuschlagsverfügung neu als Konzession gelten soll. Ebenfalls ein Thema sind Ausnahmen von der Konzessionspflicht z. B. für Pilotversuche und on-demand-Angebote.

Die ersten Ergebnisse der internen Projektgruppen sind bis Anfang 2022 zu erwarten. In einem weiteren Schritt könnten Vorschläge für Änderungen auf Gesetz- oder Verordnungsebene nötig werden.

 

Evaluation des Konzessionsrechts in den Bereichen Bahninfrastruktur und Personenbeförderung

 

BAV-News Nr. 87 März 2021

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