BAV hilft bei Auslegung subventionsrechtlicher Vorschriften

Im Nachgang zum «Fall Postauto» hat das BAV verschiedene Massnahmen umgesetzt, um die gesetzeskonforme Verwendung der Subventionen sicherzustellen und das Aufsichtssystem weiter zu optimieren. Ergänzend erarbeitet das BAV zusammen mit Vertretern der Kantone und der Transportunternehmen eine «Guidance». Mit dieser werden Fragen zur Auslegung verschiedener Rechtsbestimmungen in systematisierter Form beantwortet.

Ein Postauto fährt auf einer Strasse.
Ergänzend zu den Massnahmen, die nach dem «Fall Postauto» ergriffen wurden, erarbeitet das BAV eine «Guidance».
© BAV

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erhält zahlreiche Anfragen zur korrekten Interpretation der subventionsrechtlichen Vorschriften. Bisher beantwortete es diese einzelfallweise. Die Transportunternehmen wünschen, dass das BAV präzise und systematisierte Anweisungen gibt, was in welchem Geschäftsfall gilt. Deshalb erarbeitet das BAV unter Einbezug der Kantone und Transportunternehmen eine sogenannte «Guidance», d. h. eine Serie von Merkblättern bzw. Richtlinien zu den einzelnen interpretationsbedürftigen Themen.

Prioritär behandelt werden diejenigen Fragen, die aus Sicht der Transportunternehmen und Kantone am dringlichsten sind. Dazu gehören Fragen zu Verrechnungspreisen für konzerninterne Leistungen im abgeltungsberechtigten Bereich, das Thema Kalkulationsstruktur (Gliederung von Kosten- und Erlöspositionen in Planrechnung und Ist-Rechnung) im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Datenbank des BAV, Fragen zur Definition der Kostenblöcke (Inhalte der Kosten- und Erlöspositionen) sowie die Anrechenbarkeit von Kosten zum Beispiel im Bereich Sponsoring. Bis Ende Jahr sollen die ersten Merkblätter auf der Homepage des BAV publiziert werden. Anschliessend wird die «Guidance» fortlaufend aktualisiert. Erläuterungen zu diversen kleineren Themen werden parallel zu den genannten Schwerpunkten erarbeitet und zu gegebenem Zeitpunkt publiziert.

Die Guidance wird für alle Transportunternehmen anwendbar sein, die im regionalen Personenverkehr und in der Eisenbahninfrastruktur tätig sind oder weitere bestellte Verkehrsangebote erbringen. Das BAV ist überzeugt, dass mit der Guidance die Umsetzung der spezialgesetzlichen und subventionsrechtlichen Bestimmungen weiter vereinfacht werden kann.

 

BAV-News Nr. 90 Juni 2021

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news/ausgaben-2021/bav-news-juni-2021/3.html