Der «Fall Postauto» - drei Jahre danach

Drei Jahre nach Bekanntwerden des Betrugsfalls bei Postauto sind in der Aufsicht viele Verbesserungen umgesetzt. Offen ist die strafrechtliche Bewältigung des «Falls Postauto» sowie der beiden anderen seither bekannt gewordenen Subventionsfälle.

Porträt von BAV-Direktor Peter Füglistaler
Nach dem «Fall Postauto» hat das BAV die Subventionsaufsicht in verschiedener Hinsicht verbessert.
© BAV

Am 6. Februar 2018 orientierte das Bundesamt für Verkehr (BAV) über Unregelmässigkeiten beim Bezug von Abgeltungen bei Postauto, was in der Folge als «Postauto-Bschiss» grosse öffentliche Aufmerksamkeit fand. Nach drei Jahren sind die Konsequenzen für die subventionsrechtliche Aufsicht und die Steuerung der Subventionen im öffentlichen Verkehr weitgehend gezogen.

Eine Reihe von gezielten und verhältnismässigen Massnahmen ist umgesetzt:

  • Die Prozesse zur Gewährung und Überwachung der Subventionszahlungen in den Sparten Personenverkehr, Bahninfrastruktur und Güterverkehr wurden BAV-intern neu ausgerichtet.
  • Die formelle Genehmigung der Jahresrechnungen der Unternehmen durch das BAV wurde abgeschafft. Die Verantwortung dafür, dass die Rechnungsabschlüsse korrekt erstellt und präsentiert werden, wird damit noch klarer als bisher den Transportunternehmen zugewiesen.
  • Unternehmen, die mehr als 10 Millionen Franken Abgeltungen im Jahr für den regionalen Personenverkehr und die Infrastruktur erhalten, müssen ihre Jahresrechnungen einer ordentlichen und nicht nur einer eingeschränkten Revision unterziehen lassen.
  • Transportunternehmen, die pro Jahr mehr als eine Million Franken Subventionen erhalten, müssen durch eine externe Revisionsgesellschaft eine Spezialprüfung zu den Subventionen durchführen lassen.
  • Die Transportunternehmen müssen in einer Deklaration bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten.

In diesem Jahr sollen folgende weitere Massnahmen umgesetzt werden:

  • Mit verbesserten Controllingsystemen der Besteller für die abgeltungsberechtigten Sparten werden die Subventionen effizient gesteuert und überwacht.
  • Um Auslegungsfragen zu klären, wurde im Herbst 2020 gemeinsam mit der Branche eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese wird bis Ende 2021 einen Leitfaden zu offenen Fragen erstellen und allen Parteien zur Verfügung stellen.
  • Zudem soll mit der Vorlage zur Reform des Regionalen Personenverkehrs (Revision des Personenbeförderungsgesetzes/PBG) dem Parlament beantragt werden, dass die Transportunternehmen künftig den anerkannten Rechnungsstandards Swiss GAP FER verwenden müssen.

Neuer Rechnungsstandard bringt weitere Verbesserung

Auch wenn seit 2018 weitere Subventionsfälle bei der BLS und den Verkehrsbetrieben Luzern (VBL) aufgedeckt wurden, so sind betrügerische Handlungen die Ausnahme geblieben. Dagegen wird es im System des Regionalen Personenverkehrs und der Bahninfrastruktur, welche auf Plankosten basieren, auch in Zukunft zu diskutierende Ermessensentscheide und Differenzen zwischen Plan- und Ist-Rechnung geben. Gelegentlich dürften auch weiterhin Fehler in den teils allzu komplexen Betriebsbuchhaltungen zu korrigieren sein. Mit dem geplanten Übergang zu anerkannten Rechnungsstandards, einer zweckmässigen Unternehmensorganisation (klare Abgrenzung subventionierter Geschäftsbereiche), einer Vereinfachung der Prozesse sowie einem verstärkten Austausch zwischen Transportunternehmen und Bestellern können hier weitere Fortschritte erzielt werden.

Offen bleibt die strafrechtliche Bewältigung. Das seit Jahren reformbedürftige Verwaltungsstrafrecht enthält viele Schlupflöcher. Die «Postauto-Affäre» und die Subventionsfälle bei der BLS und der VBL mit einer Deliktsumme von insgesamt rund 300 Mio. Franken können erst definitiv abgeschlossen werden, wenn auch diesbezüglich rechtsgültige Urteile vorliegen.

Dr. Peter Füglistaler 
Direktor Bundesamt für Verkehr

 

BAV-News Nr. 86 Februar 2021

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news/ausgaben-2021/bav-news-februar-2021/1.html