Veränderungen in der Gesellschaft, die Digitalisierung, neue Technologien und das Wachstum der Mobilitätsnachfrage stellen den regionalen Personenverkehr (RPV) vor grosse Herausforderungen. Um dafür neue Lösungen entwickeln und erproben zu können, fehlen den Transportunternehmen aber oft die finanziellen Ressourcen. Aus diesem Grund stellt ein Förderprogramm des Bundes jährlich 5 Millionen Franken zur Verfügung, um Innovationen im RPV zu unterstützen.
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Das Programm «Innovation RPV» verfolgt das Ziel, innovative Lösungen auf koordinierte und zielorientierte Weise zu fördern. Es soll dazu beitragen, die Attraktivität des RPV zu stärken und seine Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Die Projektergebnisse sollen möglichst die Grundlage für eine breitere Umsetzung innerhalb der Branche liefern.
Grundsätzlich sieht das Programm eine Mitfinanzierung durch Dritte vor. Die Innovationen werden in der Regel als Pilotprojekte mit einer Dauer von bis zu drei Jahren durchgeführt
Das Dokument «Innovation im regionalen Personenverkehr, Förderprogramm 2021–2024» und der Programmleitfaden geben weitergehende Auskünfte.
Rechtsgrundlagen
SR 616.1 - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG)
(Artikel 6, 7 und 16)
SR 745.1 - Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG)
(Artikel 28 und 31)
SR 745.16 - Verordnung vom 11. November 2009 über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV)
(Artikel 2, 41 und 43)
SR 420.1 - Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)
(Artikel 2)
Kontakt
Programmleitung
Bundesamt für Verkehr
Christophe Le Borgne
3003 Bern
- Tel.
- +41 (0)58 461 89 65