Verbot lauter Güterwagen zeigt Wirkung

Seit Anfang 2020 dürfen keine lauten Güterwagen mehr durch die Schweiz fahren. Das Verbot zeigt Wirkung: Im ersten Quartal erfüllte bereits gegen 98 Prozent des Güterverkehrs die neuen Vorschriften. Für die verbleibenden lauten Wagen sind schrittweise schärfere Sanktionen vorgesehen.

Güterzug zwischen Bellinzona und Gallarate
Laute Güterzüge sind in der Schweiz verboten.
© SBB Cargo

Die Schweiz verbietet mit der Einführung von Grenzwerten seit Anfang 2020 den Verkehr lauter Güterwagen. Die schweizerischen Güterwagen sind bereits lärmsaniert und neue Wagen dürfen auch in der EU seit 2006 nur noch zugelassen werden, wenn sie leise sind. Damit kommen die Grenzwerte faktisch einem Fahrverbot für noch nicht sanierte, ältere Güterwagen aus dem Ausland gleich.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Einhaltung der Grenzwerte im ersten Quartal mit drei Instrumenten geprüft: Es führte stichprobenartig Betriebskontrollen auf Rangierbahnhöfen durch und wertete die Resultate der sechs Lärmmessungsstationen auf dem schweizerischen Schienennetz sowie die Datenbanken zum Rollmaterialeinsatz der Güterbahnen aus. Erfreuliches Resultat: Bereits im ersten Quartal nach Inkrafttreten werden 97 bis 98 Prozent des Güterverkehrs mit Güterwagen durchgeführt, die den neuen Vorgaben entsprechen. Ein Jahr vor Inkrafttreten des Verbots waren es erst rund 85 Prozent gewesen.

Ein Güterwagen mit alten Graugussbremsen verursacht die gleichen Lärmemissionen wie 13 bis 20 Güterwagen mit zeitgemässen K-Sohlen-Bremsen. Erwartungsgemäss zeigten die Lärmmessungen denn auch, dass durch die umgerüsteten und neuen Güterwagen eine grosse Lärmminderung erreicht werden kann. Die mit dem Verbot angestrebte Lärmreduktion konnte im ersten Quartal 2020 bereits zu einem grossen Teil erreicht werden. Die verbleibenden lauten Wagen haben aber noch einen bedeutenden Einfluss auf die Lärmemissionen. Sie werden von den betroffenen Anwohnern oft als klar störend wahrgenommen. Es ist deshalb wichtig, dass auch diese letzten Wagen umgerüstet oder nicht mehr in der Schweiz verwendet werden.

Das BAV sieht im ersten Jahr schriftliche Mahnungen der fehlbaren Bahnen vor. Ab 2021, wenn gleichlautende Vorschriften auch in Deutschland gelten, ist eine schrittweise Verschärfung der Sanktionen geplant. Insbesondere führt bereits ein lauter Wagen ab 2021 beim Trassenpreis zu einem Verlust des Lärmbonus für den ganzen Zug. Bei mehrfach wiederholten Verstössen sollen Anzeigen gemäss Umweltschutzgesetz erfolgen, welche Bussen bis 20'000 Franken nach sich ziehen können.

 

Eisenbahnlärm-Monitoring 2019

Lärmschutz

 

BAV-News Nr. 79 Mai 2020

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