Anwohner werden ab 2020 noch besser vor Bahnlärm geschützt

Per Anfang 2020 treten in der Schweiz Lärmgrenzwerte für Güterwagen in Kraft. Damit dürfen ab diesem Zeitpunkt Güterwagen mit lauten Gusseisen-Bremsen nicht mehr in der Schweiz verkehren. Für den Vollzug hat das BAV ein Umsetzungs- und Sanktionskonzept entwickelt.

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Die Schweiz ist beim Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Bahnlärm ein Pionierland. Ein erstes Programm zur Lärmsanierung wurde bereits um die Jahrtausendwende geschnürt. Mit diesem wurde das schweizerische Rollmaterial im Personen- und Güterverkehr vollständig saniert. Zudem wurden rund 276 Kilometer Lärmschutzwände und über 70'000 Schallschutzfenster gebaut.

2013 beschloss das Parlament ein Nachfolgeprogramm. Wichtigste Massnahme dieses zweiten Pakets ist die Einführung eines verbindlichen Emissionsgrenzwerts für alle Güterwagen – auch für solche von ausländischen Wagenhaltern. Damit wird ab 2020 in der Schweiz der Betrieb lärmiger Fahrzeuge mit Grauguss-Bremssohlen verboten. Gemäss dem Beschluss von 2013 hätte der Bund das Inkrafttreten «aus wichtigen Gründen» um maximal zwei Jahre verschieben können, namentlich wenn dadurch eine Koordination mit den Lärmschutzmassnahmen in der EU möglich geworden wäre. Aktuell plant die EU schärfte Lärmvorschriften für die Bahn aber erst per Ende 2024 und nur für Hauptstrecken des Güterverkehrs. Eine Ausnahme stellt Deutschland dar: Der nördliche Nachbar will Güterzüge mit lauten Graugussbremsen ab Dezember 2020 ebenfalls weitgehend verbieten.

Vor diesem Hintergrund will die Eidgenossenschaft am Verbot für laute Güterwagen per Anfang 2020 festhalten. Das BAV hat hierfür ein Umsetzungs- und Sanktionskonzept erarbeitet. Ob noch Wagen mit Grauguss-Bremsen eingesetzt werden, soll primär im Rahmen der ordentlichen Betriebskontrollen des BAV überprüft werden. Ergänzend werden die Messdaten des Monitorings zum Eisenbahnlärm herangezogen. Bis zur Einführung des Verbots in Deutschland per Ende 2020 sollen fehlbare Eisenbahnverkehrsunternehmen schriftlich abgemahnt werden, allfällige Mängel in Planung und Disposition von Güterwagen in möglichst kurzer Frist zu beheben. Anschliessend wird mit der Anpassung des Trassenpreises 2021 voraussichtlich der Lärmbonus für alle Wagen eines Zuges mit lärmigem Rollmaterial gestrichen. Bei mehrfach wiederholten Verstössen sollen Anzeigen gemäss Umweltschutzgesetz erfolgen, welche Bussen bis 20'000 Franken nach sich ziehen können. Ultima ratio wäre der Entzug der Netzzugangsbewilligung, d. h. ein umfassendes Fahrverbot für die fehlbare Bahn. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Anbieter von Logistik-Dienstleistungen von Terminal zu Terminal («Operateure») werden vom BAV direkt über das Umsetzungs- und Sanktionskonzept informiert.

 

BAV-News Nr. 68 April 2019

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